Vorarlberg

Abgetrennte Kuhzunge: Verurteilung bestätigt

23.08.2025 • 14:00 Uhr
Abgetrennte Kuhzunge: Verurteilung bestätigt
Das Urteil wurde damit begründet, dass der Landwirt dem Tier keine medizinische Hilfe zukommen ließ und es dadurch unnötige Qualen leiden musste. Symbolfoto: Hartinger (2)

Kuh verlor unter ungeklärten Umständen Teil ihrer Zunge. Verletztes Tier blieb tagelang unversorgt. Berufungsgericht bestätigte Geldstrafe gegen Landwirt wegen Tierquälerei.

Eine Kuh verlor nach den gerichtlichen Feststellungen im Oktober 2023 im Bezirk Bregenz unter ungeklärten Umständen einen Teil ihrer Zunge und blieb trotz ihrer Verletzung bis zu ihrem Verkauf zur Schlachtung tagelang im Stall medizinisch unversorgt. Demnach erhielt das verletzte Tier keine Hilfe durch einen Tierarzt oder Schmerzmedikamente. Der 23-jährige Tierhalter und ein angestellter, 1988 geborener Landwirt wurden im Jänner am Landesgericht Feldkirch vom Tierquälerei-Vorwurf im Zweifel freigesprochen, sie hätten der bei der Klauenpflege widerspenstigen Kuh wohl mit einem Seil einen Teil ihrer Zunge gewaltsam abgetrennt. Denn dazu lagen von zwei Gutachtern widersprüchliche Angaben vor.

Keine medizinische Hilfe

Die beiden Angeklagten behaupteten, die Kuh sei vor der Klauenpflege ausgerutscht und gestürzt und habe sich dabei selbst einen Teil der Zunge abgebissen.

Der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Tierhalter wurde aber wegen Tierquälerei durch Unterlassung zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Weil er seiner verletzten Kuh keine medizinische Hilfe zukommen ließ und ihr damit unnötige Qualen zufügte.
Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte nun rechtskräftig das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom Jänner. Der vollen Berufung des angeklagten Landwirts wurde keine Folge gegeben.

Aufarbeitung abgeschlossen

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Vorfalls ist damit abgeschlossen. Denn im Jänner setzte das Oberlandesgericht die wegen Tierquälerei durch Unterlassung verhängte Geldstrafe für den 70-jährigen Vater des 23-jährigen Tierhalters rechtskräftig auf 6400 Euro (160 Tagessätze zu je 40 Euro) herab. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 1600 Euro. 4800 Euro wurden für auf Bewährung ausgesetzt.

Geldstrafe reduziert

Nach Ansicht der Richter hatte auch der 70-jährige, unbescholtene Landwirt dem verletzten Tier nicht geholfen.

In erster Instanz hatte im Juli 2024 am Landesgericht Feldkirch die teilbedingte Geldstrafe noch 12.000 Euro (300 Tagessätze zu je 40 Euro) ausgemacht. Davon belief sich der unbedingte Teil auf 6000 Euro. Die anderen 6000 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Damit verringerte sich die zu bezahlende Geldstrafe also um 4400 Euro.