Klage: Fachhochschule diskriminiert Professor

Fachhochschule kündigte Professor, weil er Pensionsalter erreicht hat. Gekündigter will aber weiterarbeiten und führt anhängigen Arbeitsprozess wegen Altersdiskriminierung.
Es liege ein klassischer Fall von Altersdiskriminierung vor, sagte Klagsvertreter Gernot Klocker am Montag im anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch. Denn die beklagte Fachhochschule Vorarlberg (FHV) habe seinen Mandanten nur wegen seines fortgeschrittenen Alters gekündigt. Zudem sei die Dienstgeberkündigung sozialwidrig. Weil der klagende Hochschullehrer auf seine Bezüge bei der FHV in Dornbirn angewiesen sei. Deshalb sei die Kündigung rechtlich unwirksam.
Grundlagenforschung im IT-Bereich
Der seit 2004 in Dornbirn beschäftigte FH-Professor hat nicht nur eine Kündigungsangechtungsklage eingebracht, sondern auch einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung (EV). Damit will der Kläger erreichen, dass er weiterhin als Informatiker in der Fachhochschule arbeiten darf, vor allem in der Grundlagenforschung.
Beklagtenvertreter Alexander Wittwer beantragt die Abweisung der Klage und die Abweisung des EV-Antrags. Denn der Kläger habe das österreichische Regelpensionsalter von 65 Jahren erreicht. Deshalb sei die Dienstgeberkündigung rechtlich zulässig. Der Kläger habe kein Recht auf eine Weiterbeschäftigung über das gesetzliche Pensionsalter hinaus.
Keine Ausnahme
FH-Geschäftsführer Stefan Fitz-Rankl sagte vor Gericht, es sei in der Fachhochschule Usus, dass das Beschäftigungsverhältnis mit 65 Jahren ende. Man könne beim Kläger keine Ausnahme machen. Schließlich befinde sich die FH ja im Eigentum des Landes Vorarlberg und werde durch Steuergelder finanziert.
Vergeblich habe man dem Kläger angeboten, als externer freier Dienstnehmer im kommenden Semester 60 Lehrveranstaltungen für ein Gesamthonorar von 7200 Euro brutto abzuhalten, sagte Fitz-Rankl. Zudem sei man dem deutschen Kläger mit der Rücksichtnahme auf deutsche Rentenregelungen schon mit einer Weiterbeschäftigung bis 66 entgegengekommen.
123.000 Euro Bruttoverdienst im Jahr
Der 66-jährige Kläger gab zu Protokoll, er habe 2024 in Österreich eine jährliche Brutto-Pension von 32.000 Euro erhalten und in Deutschland eine Gesamtrente von rund 8600 Euro. Sein Einkommen habe im Vorjahr 123.000 Euro brutto ausgemacht.
Trotz seiner Pensionsbezüge wolle er weiterhin für die Fachhochschule in Dornbirn als Professor tätig sein, sagte der deutsche Diplomingenieur. Er sei dazu geistig und körperlich nach wie vor in der Lage. Politisch werde ja eine Weiterbeschäftigung im Rentenalter zur Entlastung der Pensionskassen gefordert.