Vorarlberg

24-Jähriger nach Vergewaltigungsversuch zu Gefängnisstrafe verurteilt

15.10.2025 • 13:27 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Das Urteil am Landesgericht ist nicht rechtskräftig. hartinger

Unbescholtener versuchte nach Ansicht der Richter in seiner Wohnung 17-jährige Bekannte zu vergewaltigen. Nun stand er vor Gericht.

Wegen versuchter Vergewaltigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der Untersuchungshäftling dem anwaltlich von Florian Mähr vertretenen mutmaßlichen Opfer 1000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Der von Yücel Yildirim verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Schadenersatzzahlung an. Staatsanwältin Julia Berchtold meldete Strafberufung zum Nachteil des Angeklagten an. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.

Versuchte Vergewaltigung in der Wohnung

Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der angeklagte 24-Jährige, am 19. Dezember 2024 eine 17-jährige Bekannte in seiner Wohnung im Leiblachtal zu vergewaltigen. Demnach hielt der Syrer die Jugendliche auf seinem Bett fest, küsste sie, versuchte sie auszuziehen, berührte sie im bekleideten Intimbereich und versuchte ihre Hand zu seinem Körper zu führen.

Nach Ansicht der Richter ignorierte der Angeklagte den erklärten Widerwillen der weinenden Minderjährigen. Dem Urteil zufolge gelang es dem Mädchen letztlich, sein Bett zu verlassen.

Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig. Dass die 17-Jährige nicht mehr alle Details schildern konnte, war für die Richter lebensnah.

Zeugin begleitete Angeklagten und Opfer zum Bahnhof

Die Belastungszeugin sagte, der Angeklagte habe sie nach dem angeklagten Vorfall zum Bahnhof begleitet. Der Angeklagte stieg in Dornbirn aus dem Zug aus, die Jugendliche im Bezirk Feldkirch. Sie informierte danach ihre Mutter über den Vorfall. Dass sie bis dahin keine Passanten um Hilfe gebeten habe, sei nachvollziehbar, meinte Staatsanwältin Berchtold. Sie habe aus Angst vor Repressalien den Angeklagten besänftigen wollen.

Der 24-Jährige und die 17-Jährige hatten auch am Vormittag des 19.12.2024 in Dornbirn gemeinsam einen Ausbildungskurs besucht. Er lud danach die obdachlose Jugendliche in seine Wohnung ein.

Der Angeklagte bestritt den Anklagevorwurf. Er sagte, sie habe ihn auf seinem Bett massiert und dabei geküsst. Daraufhin habe er sie geküsst. So sei sein Speichel an ihrem Hals zu erklären. Zuvor gab er allerdings andere Versionen des Geschehens zu Protokoll.