Vorarlberg

Sender-Mordversuche: Berufungsgericht bestätigt hohe Haftstrafe

05.11.2025 • 14:09 Uhr
Sender Prozess Urteil
Das Strafmaß gegen den 29-jährigen Angeklagten wurde bestätigt. hartinger

Vorbestrafter Türke versuchte vor Lustenauer Diskothek zwei Tschetschenen mit Pistolenschüssen zu töten. Oberlandesgericht nahm an langer Haftstrafe keine Änderung vor.

Wegen versuchter Morde mit fünf Pistolenschüssen auf zwei dadurch schwer verletzte Tschetschenen am 27. Jänner 2024 vor dem Eingang der Lustenauer Diskothek Sender wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte im März in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 14 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 29-jährige Türke den beiden Schwerverletzten jeweils 3060 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger wurde in zweiter Instanz bestätigt.

Weder Verkürzung noch Verlängerung der Haft

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab am Mittwoch in der Berufungsverhandlung den Strafberufungen des eine niedrigere Haftstrafe beantragenden Angeklagten und der sich für eine höhere Freiheitsstrafe aussprechenden Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Folge. Auch an den Schadenersatzverpflichtungen nahm das Berufungsgericht keine Änderung vor. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies im September die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Dadurch wurde der Schuldspruch rechtskräftig.

Opfer schwer verletzt

Der 32-jährige Tschetschene erlitt einen Durchschuss des rechten Unterarms, der 43-jährige Tschetschene einen Durchschuss im linken Unterschenkel mit Bruch des Schienbeins und einen Querbruch des Wadenbeins.

Die acht Feldkircher Geschworenen werteten mit 7:1-Stimmen die Taten als versuchte Morde und als Verstoß gegen das Waffenverbot nach dem Waffengesetz.

Die Gerichte hatten bei der Strafbemessung das Feldkircher Urteil vom April 2024 zu berücksichtigen. Damals wurde über den Kurden rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verhängt. Das auch deshalb, weil der verheiratete Vater von drei Kindern in Bregenz auf ein Wohnhaus geschossen hatte.

Trotz Fahndung Einlass gewährt

Wegen der Schüsse in Bregenz wurde nach dem Geflüchteten öffentlich gefahndet. Dennoch wurde ihm am 27.1.2024 im Sender Einlass gewährt. Der mit Sender-Securitys befreundete Türke durfte im Büro Platz nehmen. Dort sah er auf Monitoren, dass den Tschetschenen der Zutritt verweigert wurde. Der Angeklagte ging nach draußen und schoss auf die Tschetschenen.

Mehrere Disco-Mitarbeiter, die den Angeklagten schützen wollten, wurden am Landesgericht wegen falscher Zeugenaussage verurteilt.