Kindergartenpädagogin verklagt Gemeinde: “Ein derartiges Vorgehen habe ich in 20 Jahren noch nie erlebt”, sagt ihr Anwalt

Kindergärtnerin fordert in anhängigem Arbeitsprozess für zusätzlichen Urlaubsanspruch Geldauszahlung.
Die Kindergartenpädagogin hat wegen ihres fortgeschrittenen Alters einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 56 Stunden im Jahr. Strittig ist in dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch, ob der zusätzliche Urlaub zu konsumieren oder letztlich in Geld auszuzahlen ist.
Urlaub auszahlen oder in Anspruch nehmen?
Die klagende Kindergärtnerin vertritt den Standpunkt, dass ihr zusätzlicher Urlaubsanspruch in ihre Jahresarbeitszeit einzurechnen und auszuzahlen ist. Dabei beruft sich die Klägerin auf ihren Dienstvertrag mit der Gemeinde aus dem Bezirk Bregenz.
Die beklagte Gemeinde hingegen meint, der zusätzliche Jahresurlaub von 56 Stunden sei von der Kindergartenpädagogin auch tatsächlich zu konsumieren. Ältere Arbeitnehmer müssten geschont werden. Deshalb stehe ihnen zur Erholung mehr Urlaub zu. Eine Abgeltung des erhöhten Urlaubsanspruchs in Geld sei unzulässig und sittenwidrig, sagte der Beklagtenvertreter am Freitag in der jüngsten Gerichtsverhandlung. Die beklagte Gemeinde beruft sich auch auf Leitlinien des Gemeindeverbandes.
Der Klagsvertreter kritisierte, die beklagte Gemeinde würde sich ihren Standpunkt zurechtbiegen. Ein derartiges Vorgehen habe er in 20 Jahren von einer öffentlichen Gebietskörperschaft noch nie erlebt.
Kindergartenleiterin als Zeugin befragt
Am Freitag wurde als Zeugin die Leiterin des Kindergartens, in dem die Klägerin tätig ist, als Zeugin befragt. Die Zeugin sagte, auch die Klägerin habe unterschrieben, dass sie sich an die Leitlinien der Gemeinde halten werde. Das bedeute aber nicht, dass seine Mandantin einer Änderung ihres Dienstvertrags zugestimmt habe, merkte der Klagsvertreter an.
Die ursprünglich für Freitag geplante Befragung der Klägerin und eines Mitarbeiters der Gemeinde wurde auf die nächste Verhandlung im Februar 2026 verschoben.
Der Rechtsstreit ist nicht der erste Arbeitsprozess, den die klagende Kindergartenpädagogin gegen die Gemeinde führt.