Missbrauch von geistig beeinträchtigtem Mädchen im Taxi: Lange Gefängnisstrafe

64-jähriger Taxifahrer mit zahlreichen Vorstrafen missbrauchte nach Ansicht der Richter bei Krankentransport geistig beeinträchtigte Jugendliche, die dadurch traumatisiert wurde.
Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person und versuchter Nötigung wurde der mit 14 Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Schmerzengeld hat der 64-Jährige dem anwaltlich von Ariana Ettefagh vertretenen Opfer 46.800 Euro zu bezahlen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Markus Meixner meldete für seinen Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Schmerzengeldzahlung an. Staatsanwältin Julia Berchtold meldete Strafberufung zum Nachteil des Angeklagten an.
Der erhöhte Strafrahmen betrug 5 bis 15 Jahre Gefängnis. Denn das Opfer erlitt dem Urteil zufolge durch die Tat im Sinne einer schweren Körperverletzung eine Anpassungsstörung mit Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen.
Missbrauch und Morddrohung vorgeworfen
Nach den gerichtlichen Feststellungen fuhr der angeklagte Taxifahrer am 23. September 2024 während eines Krankentransports einen weiblichen Fahrgast zu einem abgelegenen Parkplatz im Bezirk Bludenz. Dort missbrauchte er nach Ansicht der Richter in seinem Taxi die geistig beeinträchtigte 16-Jährige. Danach sagte er laut Urteil zu ihr, er werde sie umbringen, wenn sie jemandem von dem Vorfall erzähle.
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Der Taxilenker sollte die 16-Jährige von einer Schule für psychisch beeinträchtigte Schüler abholen und nach Hause fahren. Nach dem Umweg mit dem angeklagten Vorfall fuhr er die Jugendliche heim.
Schöffensenat glaubte dem Opfer
Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben der mittlerweile 17-jährigen Jugendlichen für glaubwürdig und stützte sich dabei auch auf ein Gutachten. Am Tag nach dem angeklagten Vorfall berichtete sie einer Betreuerin davon, was passiert sei.
Das Gericht war davon überzeugt, dass für den Angeklagten die geistige Beeinträchtigung des Mädchens deutlich erkennbar war. Er habe die Wehrlosigkeit der 16-Jährigen mit der Intelligenz eines sechs- bis neunjährigen Kindes zur Befriedigung seines Sexualtriebs ausgenutzt.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Der Untersuchungshäftling, der seit Mai im Gefängnis einsitzt, gab an, er habe die geistige Beeinträchtigung der Minderjährigen nicht bemerkt. Und er habe sie nicht bedroht.