NS-Propaganda vor Ex-Schwiegermutter

35-Jähriger muss wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung begonnene Psychotherapie fortsetzen.
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in fünf Fällen wurde der Bezieher von Reha-Geld am Mittwoch in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch als Zusatzstrafe zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Verpflichtende Therapie
Zu den Bewährungsauflagen zählt, dass der 35-Jährige Bewährungshilfe in Anspruch nimmt und die begonnene Psychotherapie fortsetzt.
Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht einem Jahr Haft.
Nach Ansicht der Geschworenen trug der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch daheim eine Gürtelschnalle mit dem Bild von Adolf Hitler und hängte in seiner Wohnung eine Hakenkreuzfahne auf. Das alles war für seine Mitbewohner zu sehen. Zudem verherrlichte der Angeklagte dem Urteil zufolge vor seiner Ex-Schwiegermutter den Nationalsozialismus. Und er verschickte ein Foto mit NS-Inhalten.
Ex-Frau verweigert Aussage
Seine geschiedene Frau und Kindesmutter machte von ihrem Recht Gebrauch, als Zeugin vor Gericht nicht mehr auszusagen. Deswegen konnte das in einen Tisch eingeritzte Hakenkreuz und Bier mit Hitler-Konterfeis nicht dem Angeklagten zugeordnet werden. Freigesprochen wurde daher auch NS-Propaganda vor der Mutter des gemeinsamen Kindes.
Bei der Strafbemessung musste die Verurteilung zu einer Geldstrafe im April wegen Nötigung und gefährlicher Drohung zum Nachteil der Ex-Gattin berücksichtigt werden.
Staatsanwältin Erath sprach von einer erschreckenden Zunahme der Strafverfahren wegen Wiederbetätigung. Der demokratische Rechtsstaat müsse verteidigt werden.