Klage gegen Land nach Verkehrsunfall

Radfahrerin prallte gegen abgestelltes Fahrzeug der Straßenmeisterei, als Straßenmeister aussteigen wollte. Verletzte Radfahrerin fordert in anhängigem Zivilprozess Schadenersatz.
Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch begann am Freitag mit der vorbereitenden Tagsatzung. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Die Zivilrichterin vertagte die Verhandlung zur Einholung eines verkehrstechnischen Gutachtens zum Unfallhergang und eines unfallchirurgischen Gutachtens zu den erlittenen Verletzungen.
16.400 Euro Schadenersatz
Die klagende Radfahrerin fordert in dem Rechtsstreit vom beklagten Land Vorarlberg 16.400 Euro an Schadenersatz und die Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Vorfall. Das beklagte Land beantragt die Abweisung der Klage.
Strittig ist, wer für einen Verkehrsunfall im Bregenzerwald verantwortlich ist. So soll sich der Unfall ereignet haben: Ein Fahrzeug der Straßenmeisterei des Landes war am Straßenrand und teilweise auf dem Gehsteig abgestellt. Die klagende Radlenkerin wollte am stehenden Fahrzeug vorbeifahren. Dabei öffnete ein Straßenmeister eine Tür des Fahrzeugs und wollte aussteigen. Die Radfahrerin prallte gegen die Fahrzeugtür und kam zu Sturz. Dabei verletzte sie sich schwer.
Die Klägerin meint, den aussteigenden Mitarbeiter des Landes treffe das Alleinverschulden am Unfall. Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass während ihres Überholens die Fahrzeugtür geöffnet wird.
Das beklagte Land vertritt jedoch den Standpunkt, sein Mitarbeiter sei für den Unfall nicht verantwortlich. Denn er habe sich im Einsatz befunden. Die Warnblinkanlage des Fahrzeugs der Straßenmeisterin sei aktiv gewesen. Zudem sei eine Absperrung vorgenommen worden. Die Radfahrerin habe die Warnzeichen missachtet und zu wenig Seitenabstand zum Fahrzeug der Straßenmeisterei gehalten.
Die Radfahrerin und der Straßenmeister werden in der nächsten Verhandlung vor Gericht vor allem zum Unfallhergang befragt werden.
Zähne auch verletzt
Die Klägerin sagt, bei dem Unfall seien bei ihr auch Zähne beschädigt worden. Auch dafür verlangt sie Schadenersatz. Das gilt auch für den Schaden an ihrem Fahrrad, der in der Klage mit 120 Euro beziffert wird.
Beschädigt wurde nach Angaben der Klägerin bei dem Unfall auch ihr Ehering. Dazu beantragte ihr Anwalt ein gerichtliches Gutachten zu den Reparaturkosten. Die Kosten eines Gutachtens eines Juweliers würden aber in keinem angemessenen Verhältnis zum Schaden am Ehering stehen, sagte die Zivilrichterin. Sie sagte, die Klägerin solle bei einem Juwelier eine Kostenschätzung einholen.