Messeparkerweiterung nimmt nächste Hürde

Für das über 100 Millionen Euro schwere Investitionsvorhaben liegt jetzt der Bescheid aus dem UVP-Feststellungsverfahren vor.
Seit mittlerweile gut 17 Jahren bemühen sich die Betreiber des EKZ Messepark in Dornbirn um die Möglichkeit einer zeitgemäßen Modernisierung und Erweiterung des Einkaufszentrums. Das Vorhaben gilt mit einem Investitionsvolumen von mehr als 100 Millionen Euro und der Schaffung von über 300 zusätzlichen Arbeitsplätzen als eines der derzeit wirklich großen Investitionsvorhaben in Vorarlberg mit entsprechendem Stimulierungseffekt nicht nur für die regionale Bauwirtschaft und das Baunebengewerbe.
Denn der Effekt eines modernisierten und vergrößerten Messeparks betrifft auch den regionalen Handel und damit das Halten der Kaufkraft im Lande. Mittlerweile ist nämlich in breiteren Wirtschafts- und Gesellschaftskreisen als auch in weiten Bereichen der Politik die Erkenntnis gereift, dass nicht Einkaufszentren der große Gegner des stationären Handels – etwa in den Innenstädten – sind, sondern der immer stärker zulegende Online-Handel mit Billiganbietern aus der ganzen Welt.
UVP-Feststellungsbescheid liegt vor
Vor diesem Hintergrund gibt es jetzt gute Nachrichten für die Betreiber des Messeparks, weil sie eine weitere Hürde auf dem Weg hin zur Erweiterung genommen haben. Denn dieser Tage hat die JDL GmbH als Investorengesellschaft hinter der Erweiterung Post vom Land Vorarlberg erhalten. Konkret geht es darin um den UVP-Feststellungsbescheid und damit um die Frage, ob für die geplante Erweiterung eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht. Die JDL GmbH hat beim Land Vorarlberg im Herbst 2024 selbst den Antrag gestellt, diese Frage zu prüfen.
Keine UVP notwendig
In dem jetzt zugestellten 14-seitigen Bescheid heißt es begleitet von umfangreichen Begründungen: “Über den Antrag (der JDL-GmbH) ergeht nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens sowie auf Grund des Beschlusses der Vorarlberger Landesregierung vom 25. Februar 2025 folgender Spruch: Gemäß /…/ des Bundesgesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit /…../ wird festgestellt, dass das gegenständliche Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.”
Kein zusätzlicher Bodenverbrauch
Damit können die Planungen in die nächste Phase treten. Die Betreiber des Messeparks haben wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Erweiterung des EKZ keine zusätzlichen und bislang unbebauten Flächen herangezogen werden müssen. Zudem wurde immerwährend darauf verzichtet, in der Gegend bereits gewidmete 3.100 Quadratmeter Handelsflächen zu bespielen.
Organisation der Baustelle als Mammut-Aufgabe
Wie vor rund einem Monat berichtet, stehen die Betreiber der Messeparks derzeit unter anderem auch vor der Mammut-Aufgabe, die mehrjährige Großbaustelle so zu organisieren, dass die Störungen für die eingemieteten Geschäfte und die Kundschaft so gering wie möglich ausfallen.
wpa/red.