Tatausgleich zwischen Autofahrer und Jogger

Versöhnungsgespräch als Sanktion für 70-Jährigen, der Läufer absichtlich angefahren haben soll.
Eine der mildesten Sanktionen wurde dem 70-jährigen Angeklagten gewährt. Richter Richard Gschwenter beschloss am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion in Form eines außergerichtlichen Tatausgleichs. Damit waren die Staatsanwältin, der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer einverstanden. Nun wird es zu einem vom Bewährungshilfeverein Neustart moderierten Versöhnungsgespräch zwischen dem Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer kommen. Sollte der Tatausgleich gelingen, würde das Strafverfahren eingestellt werden.
Nötigung und Körperverletzung
Angeklagt wurde der Pensionist und Nebenerwerbslandwirt aus dem Bregenzerwald wegen Nötigung und Körperverletzung. Demnach soll er am 5. Jänner in seiner Heimatgemeinde mit seinem Auto einem Jogger den Weg abgeschnitten und ihn gegen einen Zaun gedrückt haben. Dabei soll sich der Läufer Prellungen und Hämatome an der rechten Hüfte sowie eine Bänderüberdehnung am rechten Knie zugezogen haben.
Verteidigerin Oliva Lerch sagte zu Beginn der Gerichtsverhandlung, ihr Mandant sei freizusprechen. Der unbescholtene Angeklagte habe die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Lerch bezweifelte die belastenden Angaben einer Zeugin, die den Vorfall aus einer Entfernung von rund 50 Metern beobachtet haben will. Weil er angeklagt worden sei, verstehe ihr Klient die Welt nicht mehr.
Der Angeklagte stimmte dem Richter zu, dass er den Konflikt auf der Straße anders lösen hätte können. Das genügte dem Strafrichter als Einsicht in sein Fehlverhalten, die Voraussetzung für die Gewährung einer Diversion ist.
Der verletzte Zeuge sagte, er verzichte auf Schmerzengeld. Er sei auf Harmonie bedacht und befürworte daher einen Tatausgleich. Der Richter merkte an, eine diversionelle Erledigung sei auch deshalb sinnvoll, weil der Angeklagte und der Zeuge in der Gemeinde beinahe Nachbarn seien.