Bombendrohung und falscher Feueralarm

Geldstrafe für Vorbestraften, der Alarmknopf drückte und Sprengung einer Polizeiinspektion androhte.
Der geständige Angeklagte drohte im Februar mehreren Polizisten damit, sie umzubringen und das Gebäude der Polizeiinspektion Dornbirn in die Luft zu sprengen. Zudem versuchte sich der Dornbirner mit Gewalt seiner Festnahme und seiner Einweisung ins Landeskrankenhaus Rankweil zu widersetzen. Dabei versuchte der Dornbirner, mit einem Faustschlag einen Polizisten zu verletzen.
Im März schlug der 39-Jährige bei einer Dornbirner Bankfiliale die Alarmknopfverglasung ein und löste so einen gar nicht erforderlichen Feuerwehreinsatz aus.
Geldstrafe
Für all das wurde der mit einer Vorstrafe belastete Bezieher von Rehageld am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 400 Euro. 800 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschadenersatz für den Sachschaden und den unnötigen Feuerwehreinsatz hat er der Bankfiliale 300 Euro zukommen zu lassen. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Missbrauchs eines Notzeichens.
Die milde Strafe begründete Richter Richard Gschwenter vor allem damit, dass die Zurechnungsfähigkeit des geständigen Angeklagten zu den Tatzeiten wegen seiner psychischen Erkrankung stark eingeschränkt gewesen sei.
Der Angeklagte sagte, er habe kein Problem mit Polizisten. Nur wegen seiner damaligen Psychose habe er etwa einem Polizisten damit gedroht, die spanische Mafia auf ihn zu hetzen.