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Maskenpflicht: Getränk gar nicht getrunken

03.05.2022 • 17:47 Uhr
Symbolbild<span class="copyright">APA/dpa/Marijan Murat</span>
SymbolbildAPA/dpa/Marijan Murat

BH-Strafe von 120 Euro bestätigt: Bei Wochenmarkt Getränk in der Hand gehalten, ohne zu trinken.

Die von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch im Vorjahr verhängte Coronastrafe von 120 Euro wurde nun am Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bestätigt. Der Beschwerde des Beschuldigten wurde in zweiter Instanz keine Folge gegeben. Die Bregenzer Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden. Die mögliche Höchststrafe für den Verstoß gegen die Maskenpflicht wäre 500 Euro gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Beschuldigte im April 2021 den Kundenbereich eines Feldkircher Wochenmarktes ohne die damals dafür vorgeschriebene FFP2-Maske betreten und damit gegen die seinerzeit gültige Covidschutzmaßnahmenverordnung verstoßen.

Getränk als Rechtfertigung

Der Beschuldigte rechtfertigte sich damit, er habe den Mindestabstand von zwei Metern gewahrt und ein Getränk zum Mitnehmen in der Hand gehalten. Er habe daraus aber nicht getrunken, hielt dem der zuständige Richter des Landesverwaltungsgerichts entgegen. Deshalb liege keine Maskenbefreiung vor, die als Ausnahme von der Regel nur für das Konsumieren von Getränken und Speisen gegolten habe. Unter Konsumation sei ein aktives Trinken zu verstehen. Der Beschuldigte habe sein Getränk aber bloß in der Hand gehalten, ohne daraus zu trinken.

Mildernd gewertet wurde die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten.  Erschwerend wirkte sich aus, dass der Beschuldigte bereits am Vormittag des Tages der Verwaltungsübertretung durch Feldkircher Stadtpolizisten auf die Maskenpflicht bei Märkten hingewiesen und abgemahnt worden sei. Stadtpolizisten stellten dann am Mittag wieder fest, dass er auf dem Wochenmarkt erneut keine FFP2-Schutzmaske über Mund und Nase trug. In der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts heißt es, der Beschuldigte habe die Coronaschutzmaske lediglich über ein Ohr hängen lassen.