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Was die Abgeordneten von Rücktritt halten

04.05.2022 • 15:29 Uhr
Die Rechtschutzbeauftragte der Justiz tritt zurück
Die Rechtschutzbeauftragte der Justiz tritt zurück APA/DIE PRESSE/CLEMENS FABRY

Weil sie “Anschuldigungen der WKStA nicht mehr aushält, zieht sich Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher zurück.

Der Rücktritt der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher schlägt weiter Wellen. Aicher sei zurückgetreten, “weil sie die Anfeindungen und Anschuldigungen seitens der WKStA einfach psychisch nicht mehr aushält. Die ist fertig”, sagte ihr Anwalt Manfred Ainedter gestern gegenüber dem ORF Report. Die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hatte sich in der gleichen Sendung gegen den Vorwurf verteidigt.

Aichers Verzicht auf das Amt sei eine “persönliche Entscheidung, die ich zur Kenntnis nehme”, kommentierte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) den überraschenden Rückzug Aichers am Mittwoch knapp.

Aicher hatte die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der Inseraten-Affäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich bezüglich des damaligen Statements von Ainedters Kanzlei beraten hatte lassen, die auch einen Beschuldigten in der ÖVP-Inseratenaffäre vertritt. In Folge hatte Zadić Aicher zu einem persönlichen Gespräch geladen. Eine Abberufung der Rechtsschutzbeauftragten ist nicht möglich. Nun zieht sie sich mit 30. Juni selbst zurück.

“Notwendiger Schritt”

Dass es zu dieser Lösung gekommen sei, sei “ein notwendiger Schritt” gewesen, sagt der grüne Abgeordnete David Stögmüller, für die FPÖ war er “längst überfällig”. Auch die Neos-Fraktionsführende Stephanie Krisper sieht den Rückzug als “unvermeidbar an”. Die persönlichen Verstrickungen der Rechtsschutzbeauftragten seien “Teil des Problems, das wir auch diese Woche im U-Ausschuss gesehen haben”: Zu viele Akteure in der Justiz würden einander lange und gut kennen – und könnten sich dann “im Kreis prüfen“, Kontrolle könne so nicht funktionieren.

Bei Aichers Begründung sei “auffällig, dass es innerhalb der Justiz eine Gruppe gibt, die offensiv mit der WKStA umgeht” – und das nicht immer nur mit dem Motiv, die Rechtssprechung zu verbessern, sagt der rote Abgeordnete Kai Jan Krainer. Durch die Beratung der Anwaltskanzlei Ainedter sei der Eindruck entstanden, dass die Rechtsschutzbeauftragte auf Zuruf der ÖVP gehandelt habe, sagte FPÖ-Fraktionschef Christian Hafenecker.

Die ÖVP sieht das anders: Einzelne Institutionen wie die WKStA könnten mit Kritik offenbar schlecht umgehen und würden direkt zum Gegenschlag ansetzen, sagt der türkise Fraktionsführende Andreas Hanger. Der ÖVP-Abgeordnete erinnert auch daran, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) Aicher recht gegeben hatte, dass die WKStA vor der Anordnung zur Handyortung bei der Mediengruppe “Österreich” die Genehmigung der Rechtsschutzbeauftragten einholen hätte müssen. Die Korruptionsjäger hatten diesen Fehler erkannt und die Ortung daher nicht durchgeführt.