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Gewalttätig gegen Ehefrau, weil sie die Wohnung verließ

29.12.2023 • 07:00 Uhr
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Ein 38-Jähriger wurde gegenüber seiner Ehefrau gewalttätig, weil sie ihm vor dem Verlassen der Wohnung nicht Bescheid gesagt hatte.

Wegen des Vergehens der Nötigung wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 400 Euro. Die anderen 400 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Nicht rechtskräftig

Mit dem Urteil von Richter Theo Rümmele waren der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte zur Gerichtsverhandlung ohne Verteidiger erschien und deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz hat nach den gerichtlichen Feststellungen einmal seine Ehefrau mit Gewalt zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung genötigt. Demnach hat er sie am Hals gepackt und an den Haaren gezogen und sie so aus der Wohnung gezogen.

Nicht am Hals gepackt

Der 38-jährige Türke sagte vor Gericht, er habe das getan, weil seine Gattin ihm zuvor nicht Bescheid gegeben habe, als sie das Haus verlassen habe. Er habe seine Frau nicht am Hals gepackt, sondern am Nacken. Dabei habe er ihre Haare erwischt, an denen er nicht gezogen habe.

Richter Rümmele sagte zum in der Türkei geborenen Angeklagten, in Österreich dürfe jede Frau die Wohnung verlassen, wenn sie das wolle. Die 37-jährige Türkin hatte ihren angeklagten Gatten nach dem Vorfall bei der Polizei angezeigt.

Staatsanwalt Fußenegger sagte in seinem Schlussplädoyer, erschreckend sei die Einstellung des Angeklagten gegenüber der Gattin, die der angeklagte Vorfall deutlich gemacht habe. Der Angeklagte behandle seine Frau offenbar wie eine Sklavin, die er daheim gefangen halte. Es sei nicht zu tolerieren, wenn Frauen nicht gleichberechtigt behandelt würden.