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Sexuelle Belästigung: Im Zug vor 14-Jähriger onaniert

12.02.2024 • 13:12 Uhr
Im Zug wurde das Mädchen sexuell belästigt. <span class="copyright">symbolbild/vvv</span>
Im Zug wurde das Mädchen sexuell belästigt. symbolbild/vvv

24-Jähriger onanierte vor 14-Jähriger: Teilbedingte Geldstrafe wegen sexueller Belästigung. In Berufungsverhandlung wurde Schmerzengeld um 1000 Euro angehoben.

Der 24-jährige Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen am 17. April 2023 im Zug zwischen Dornbirn-Schoren und Hohenems vor einer 14-jährigen Mitreisenden sein Geschlechtsteil entblößt und onaniert.

Das trug dem Angeklagten in der Strafverhandlung am Bezirksgericht Dornbirn einen Schuldspruch wegen des Vergehens der sexuellen Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlungen ein. Dafür wurde der Unbescholtene zu einer teilbedingten Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 200 Euro. Die anderen 200 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Urteil rechtskräftig

Das Urteil, mit dem der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Feldkirch einverstanden waren, wurde, was Schuld und Strafe anbelangt, rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.
Die Privatbeteiligte, also das 14-jährige Opfer, war aber mit dem Ausmaß des ihr zugesprochenen Schmerzengeldes nicht einverstanden. Das Bezirksgericht verpflichtete den Angeklagten dazu, dem Opfer 500 Euro als Teilschadenersatz zu bezahlen. Mit ihren darüber hinausgehenden Ansprüchen wurde die Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Die Privatbeteiligte erhob Berufung gegen den Privatbeteiligtenzuspruch und forderte weitere 1000 Euro. Ihrer Berufung wurde am Montag in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Folge gegeben. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte verurteilte den Angeklagten dazu, der Geschädigten zusätzlich 1000 Euro zukommen zu lassen. Der 24-Jährige hat der 14-Jährigen also insgesamt 1500 Euro an Schadenersatz zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

500 Euro waren zu wenig

Richterin Prechtl-Marte sagte in ihrer Urteilsbegründung, die ursprünglichen 500 Euro an Schadenersatz wäre gemäß der Rechtsprechung für vergleichbare Fälle zu wenig gewesen.
Privatbeteiligtenvertreter Florian Mähr sagte, das Mädchen leide seit dem Vorfall unter Schlafstörungen und Angstzuständen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe in einem ähnlichen Fall 4900 Euro zugesprochen. Der Angeklagte sagte in der Berufungsverhandlung vor der Urteilsverkündung, er anerkenne die zusätzliche Forderung und seit bereit, dem Mädchen weitere 1000 Euro zu bezahlen.