_Homepage

Mit diesem kostenlosen Service holt man viel Steuergeld zurück

16.04.2024 • 12:05 Uhr
Steuerausgleich, Arbeitnehmerveranlagung, Steuer
Kluges Vorgehen bei der Arbeitnehmerveranlagung bringt bares Geld ein. Shutterstock

Die Arbeitnehmerveranlagung, besser bekannt als Steuerausgleich, kann viel Geld auf das eigene Konto zurückspülen – wenn man sie richtig macht. Die AK hilft.

Satte 8500 Euro bekam eine Altacher Familie durch ihre Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurück – eine Summe, die wohl viele gern auf dem Konto hätten.

Prinzipiell ist jeder froh um den “Steuerausgleich”, doch wie viel man wirklich herausholen kann und welche Möglichkeiten es gibt, wissen tatsächlich gar nicht so viele.
Auch besagte Altacher Familie verpasste dadurch jahrelang viel Geld. Beim Steuerausgleich half ein Freund, der sich ein bisschen auskannte, aber kein Fachmann war. Im Zuge der Teuerung der letzten Jahre hörte man jedoch immer wieder von diversen hohen Steuergutschriften, welche findige Arbeitnehmer erhalten hatten. Familie S. beschloss daraufhin, die Arbeitnehmerverlagung selbst zu machen, scheiterte jedoch am Cyber-Assistenten des FinanzOnline-Systems.

Kostenloser Steuerservice

Familie S. holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer, die einen kostenlosen Steuerservice anbietet. Dort wird die Situation des jeweiligen “Kunden” von Fachleuten analysiert, die genau wissen, wer was beantragen und von der Steuer absetzen kann. Das bringt bares Geld ein: Familie S. erhielt dadurch die 8500 Euro. Wie sich herausstellte, wurde nämlich etwa der Familienbonus Plus nie korrekt angesetzt, ebenso der tägliche Arbeitsweg oder der Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung eines der Kinder, was sich durch den AK-Steuerservice änderte.

„Sich ohne Fachausbildung im Steuer-Universum zurechtzufinden, ist nicht einfach“, so AK-Präsident Bernhard Heinzle. „Umso mehr freut es uns, wenn wir als AK Vorarlberg den Menschen im Land dabei helfen können – unkompliziert und kostenlos.“
Informationen für alle Interessierten gibt es auf https://vbg.arbeiterkammer.at.