Heimliches Sexvideo Mitschülern gezeigt

Jugendlicher stellte junge Sexpartnerin bloß. Unbescholtener Angeklagter kam mit Diversion davon.
Der damals 15-jährige Unterländer filmte im Juni 2024 heimlich den einvernehmlichen Sex mit einer 15-Jährigen. Das auf seinem Handy abgespeicherte Sexvideo zeigte der Jugendliche danach Mitschülern und stellte so seine Sexpartnerin bloß. Zudem unterdrückte der Angeklagte eine fremde Geldbörse mit einer Bankomatkarte sowie Autokennzeichen. Des Weiteren besaß er zwei Schlagringe.
Taten bereut
Der von Karl Rümmele verteidigte Angeklagte sagte am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch, er sei schuldig und bereue seine Taten.
Der neue Feldkircher Strafrichter Peter Novak gewährte dem unbescholtenen 16-Jährigen eine Diversion. Wenn der Angeklagte innerhalb der nächsten sechs Monate insgesamt 40 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit verrichtet und dem Opfer 1000 Euro als Teilschmerzengeld bezahlt, wird das Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister. Der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Sollte der Angeklagte seinen Verpflichtungen für die Diversion nicht nachkommen, würde das Strafverfahren fortgesetzt werden. Verteidiger Rümmele sagte, man sollte dem 16-Jährigen die Zukunft nicht verbauen. Er könne ohne Verurteilung mit einer Lehre beginnen. Das Handy des Angeklagten mit dem Sexvideo wurde für konfisziert erklärt und wird vernichtet werden.
Entschuldigungsbrief
Der Angeklagte überreichte im Gerichtssaal Opferanwältin Stephanie Loacker einen Entschuldigungsbrief zur Weiterleitung an die Geschädigte. Loacker sagte, die Schülerin sei wegen der Vorfälle bislang nicht mehr in der Lage gewesen, am Schulunterricht teilzunehmen. Das Mädchen müsse ambulant therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.
Wegen des über den Angeklagten verhängten Annäherungs- und Kontaktverbots habe sein Mandant den Brief nicht persönlich übergeben können, berichtete Verteidiger Rümmele.