„Ohne Bewährungshilfe wäre ich wieder straffällig geworden.“ – Was Kürzungen für Täter und Opfer bedeuten

Wohnungslos, ohne Job und frisch aus der Haft: So begann für Theo S.* der Weg zurück in die Freiheit. Halt fand er bei Neustart. Nun warnt der Verein vor den Folgen geplanter Kürzungen
Theo S.* ist jung und hat wahrscheinlich noch viel vor sich. Gleichzeitig hat er auch schon einiges hinter sich. „Ja, also, ich wurde wegen schweren Raubes mit 21 verurteilt und musste deswegen dann auch in Haft“, gibt er gegenüber der NEUE am Sonntag zu und schluckt.

Die Zeit danach im Gefängnis war, wenig verwunderlich, nicht angenehm. Der Ort ist schließlich auch nicht als Ferienlager gedacht. Allzu lange musste Theo S. aber nicht bleiben. Dank guter Führung wurde er vorzeitig entlassen, jedoch mit der Verpflichtung, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren und sich für drei Jahre in Bewährungshilfe zu begeben.
Pflichttermin
Das ist inzwischen fast zweieinhalb Jahre her. „Klar hat es mich am Anfang genervt, regelmäßig bei der Bewährungshilfe erscheinen zu müssen“, gesteht Theo S. „Doch nach einiger Zeit merkte ich, wie sehr mir hier geholfen wird.“
Als der Vorarlberger aus dem Gefängnis entlassen wurde, stand er sprichwörtlich auf der Straße. Theo S. hatte zu diesem Zeitpunkt weder ein Zuhause noch einen Arbeitsplatz. „Ohne Bewährungshilfe wäre ich definitiv rückfällig geworden und hätte wieder eine Straftat begangen“, ist er sich sicher.

Seine Bewährungshelferin Alexandra Hopfner sorgte anfänglich dafür, dass Theo S. möglichst rasch wieder ein Dach über den Kopf bekam und einen Job auf dem Bau beginnen konnte. Zusätzlich wurde in den regelmäßigen Treffen mit Hopfner seine Tat aufgearbeitet. Es gehe darum, sagt Theo S., „diese nicht zu bagatellisieren, sondern mir selbst bewusst zu machen, was ich da angerichtet und anderen Menschen angetan habe.“
Vielfältige Unterstützung
Hopfner unterstützte ihn auch in alltäglichen Belangen. Theo S. erinnert sich etwa an das Anti-Gewalt-Training, das zunächst sehr schwer für ihn war. Der Trainer habe in kurzer Zeit „einen riesigen Rucksack an Gefühlen und Erinnerungen geöffnet“, die er zuvor verdrängt habe. Danach sei er mit dem, was in ihm aufgebrochen war, allein ins Wochenende gegangen und zu wissen, wie er damit umgehen soll.
Theo S. wandte sich an Hopfner, die mit seiner Geschichte vertraut ist. Gemeinsam wurde mit der zuständigen Person beim Anti-Gewalt-Training eine bessere Vorgehensweise für ihn erarbeitet. „Allein hätte ich das nicht geschafft“, sagt Theo. Durch die Bewährungshilfe habe er „eine Stimme bekommen“.
Hopfner und Theo S. haben in den vergangenen Jahren viel Zeit miteinander verbracht. Was für Theo als lästige Pflicht begann, wurde für ihn über die Zeit zu einer tragenden Stütze.
1702 Klienten in einem Jahr
Er ist dabei einer von vielen. Neustart Vorarlberg, ein Verein, der sich um justiznahe Sozialarbeit kümmert, betreute allein im Jahr 2025 rund 1702 Klienten. Derzeit begleitet der Verein 543 Personen im Rahmen der Bewährungshilfe, ein Höchststand in der Geschichte von Neustart Vorarlberg.
Dass die Zahlen steigen, bedeutet laut Johannes Pircher-Sanou, Leiter von Neustart Vorarlberg, nicht automatisch, dass die Gesellschaft krimineller werde. Vielmehr würden Gerichte und Staatsanwaltschaften Bewährungshilfe immer öfter als sinnvolle, Maßnahme sehen. Gerade bei jungen Menschen, bei denen noch viel Entwicklung möglich ist, werde sie häufig angeordnet.
Zeit und Vertrauen
„Oberstes Ziel ist, zukünftige Straffälligkeit zu vermeiden“, sagt Pircher-Sanou. Dafür brauche es aber Zeit, Vertrauen und ausreichend Personal. Genau hier sieht der Verein nun ein Problem. Laut Budgetentwurf sollen die Mittel in Österreich für Neustart im Vergleich zu 2026 um 2,4 Millionen Euro gekürzt werden.

Durch notwendige Gehaltsanpassungen, etwa durch Kollektivverträge, entstünde laut Verein eine Finanzierungslücke von 3,3 Millionen Euro im Jahr 2027 und 4,9 Millionen Euro im Jahr danach.
Schon jetzt betreuen Bewährungshelfer österreichweit mehr Menschen, als finanziert werden. 12.600 Klienten stehen laut Neustart 11.500 finanzierten Betreuungsplätzen gegenüber. Im Bewährungshilfegesetz ist vorgesehen, dass ein Bewährungshelfer nicht mehr als 35 Personen betreuen soll. Von dieser Obergrenze müsse man sich bei weiteren Kürzungen noch stärker entfernen, warnt der Verein.
Dies führe zu weniger Zeit pro Person, weniger Gespräche, weniger Kontrolle, weniger Unterstützung. Für jemanden wie Theo S. könnte das bedeuten, dass wöchentliche Termine nicht mehr möglich sind. Für Hochrisikofälle, etwa Sexualstraftäter oder Personen mit Radikalisierungshintergrund, würde ebenfalls weniger Betreuungszeit bleiben, betont Pricher-Sanou im Gespräch mit der NEUE am Sonntag.
Vertrauen schaffen
„Beziehungsarbeit ist ganz wichtig“, erklärt Hopfner. Erst wenn Vertrauen aufgebaut sei, könne man mit der eigentlichen Deliktverarbeitung beginnen. Davor gehe es oft um existenzielle Fragen: Wohnung, Arbeit, Schulden, Behörden, psychische Belastung.
„Ein Mensch, der gerade obdachlos ist, tut sich schwer, Deliktverarbeitung zu machen“, sagt sie. Manchmal sei die Arbeit zunächst schlicht „Feuerlöschen“.
Thema Sicherheit. Deshalb sieht Neustart in den geplanten Kürzungen nicht nur ein Problem für den Verein selbst, sondern auch für die allgemeine Sicherheit.

Arbeit mit Tätern sei immer auch eine Form des Opferschutzes, sagt Pircher-Sanou. Jede Straftat, die verhindert werde, bedeute auch ein Opfer weniger. Die Zahlen, die der Verein nennt, sollen das belegen: Rund die Hälfte jener Menschen, die ohne Unterstützung aus der Haft entlassen werden, werde wieder rückfällig. Nach Abschluss einer Bewährungshilfe blieben hingegen 70 Prozent auch drei Jahre später straffrei. Während der Betreuung hätten 92 Prozent keinen Widerruf aufgrund einer neuen Verurteilung.
Bald vorbei
Theo S. gehört zu diesen 92 Prozent. Seine Bewährungshilfe endet voraussichtlich im Herbst. Wäre er erneut straffällig geworden, hätte das Gericht die Probezeit verlängern oder die bedingte Entlassung widerrufen können. Das ist nicht passiert.
*Name von der Redaktion geändert.