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So viel zahlten Temposünder, Drängler und Co auf Vorarlbergs Straßen im Jahr 2025

25.07.2026 • 15:34 Uhr
So viel zahlten Temposünder, Drängler und Co auf Vorarlbergs Straßen im Jahr 2025
Geschwindigkeitsüberschreitungen machen weiterhin mit großem Abstand den größten Teil aller Verkehrsdelikte aus. hartinger

2025 brachte deutliche Unterschiede zwischen den Bezirken. Während Bregenz kräftig zulegte, gingen Anzeigen in Dornbirn gegenüber 2024 massiv zurück. Grund dafür war eine verlegte Baustellenüberwachung auf der A 14.


Wer zu schnell unterwegs ist, eine rote Ampel missachtet oder alkoholisiert am Steuer sitzt, muss tief in die Tasche greifen. Laut dem aktuellen Rechenschaftsbericht der Landesregierung wurden in Vorarlberg im Jahr 2025 allein wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung Strafgelder in Höhe von 27,05 Millionen Euro vorgeschrieben. Das sind zwar rund 1,1 Millionen Euro weniger als 2024, gegenüber 2015 haben sich die Einnahmen nahezu verdreifacht.


Auffällig sind die regionalen Unterschiede. Während im Bezirk Bregenz sowohl die Zahl der Strafverfahren als auch der Anonymverfügungen gegenüber 2024 deutlich zunahm, gingen die Werte im Bezirk Dornbirn massiv zurück. Im Bezirk Bregenz stieg die Zahl der Strafverfahren von 17.065 auf 30.959, die Anonymverfügungen erhöhten sich von 55.084 auf 103.553. Im Nachbarbezirk Dornbirn halbierten sich die Strafverfahren nahezu von 27.257 auf 15.948, die Anonymverfügungen sanken von 173.755 auf 82.676 um mehr als die Hälfe.

Peter Rüscher, stellvertetender Leiter der Landesverkehrsabeilung
Peter Rüscher, stellvertetender Leiter der Landesverkehrsabeilung. Polizei

Überwachung bei Baustellen

Für diese Entwicklung gibt es laut dem stellvertretenden Leiter der Verkehrsabteilung in der Landespolizeidirektion Vorarlberg, Peter Rüscher, eine einfache Erklärung. Während 2024 auf der Rheintalautonbahn A14 im Bereich Dornbirn-Nord wegen einer Baustelle intensiv überwacht wurde, verlagerte sich dieser Schwerpunkt im vergangenen Jahr in den Baustellenbereich auf der A14 bei Wolfurt. Der starke Anstieg im Bezirk Bregenz sei auf diese Geschwindigkeitsüberwachung zurückzuführen. Die übrigen Verkehrsdelikte entwickelten sich laut Rüscher dagegen kaum. Alkohol und Suchtgift am Steuer bewegten sich auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Geschwindigkeitsüberschreitungen machen weiterhin mit großem Abstand den größten Teil aller Verkehrsdelikte aus.

Zehn-Jahres-Vergleich

Der Blick auf die vergangenen zehn Jahre zeigt dennoch eine deutliche Entwicklung. 2015 registrierten die Bezirkshauptmannschaften 36.680 Strafverfahren und 121.819 Anonymverfügungen nach der Straßenverkehrsordnung. 2025 waren es bereits 86.586 Strafverfahren und 318.929 Anonymverfügungen. Die Zahl der Strafverfahren stieg damit um 136 Prozent, jene der Anonymverfügungen sogar um 162 Prozent. Die vorgeschriebenen Strafgelder erhöhten sich im selben Zeitraum von 10,37 Millionen Euro auf 27,05 Millionen Euro, ein Plus von 161 Prozent.
Ein wesentlicher Grund für diesen langfristigen Anstieg ist die bessere Messtechnik. In den vergangenen Jahren wurden die alten Radargeräte schrittweise durch moderne Lasermessanlagen ersetzt. Diese erfassen den Verkehr in beide Fahrtrichtungen und können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig messen. Dadurch werden deutlich mehr Geschwindigkeitsübertretungen registriert als früher. Außerdem wurden die Strafen mit der StVO-Novelle vom 1. September 2021 deutlich verschärft.

Bezirksvergleich

Bregenz

Nach StVO im Jahr 2025

Strafverfahren: 30.959 , Strafbeträge: 4.841.120,73 Euro

Anonymverfügungen: 103.553 , Strafbeträge: 4.928.050,80 Euro

Nach StVO im Jahr 2024

Strafverfahren: 17.065, Strafbeträge:2.616.643,30 Euro

Anonymverfügungen: 55.084, Strafbeträge: 2.850.375 Euro

Dornbirn

Nach StVO im Jahr 2025

Strafverfahren: 15.948, Strafbeträge: 2.155.414,37 Euro

Anonymverfügungen: 82.676, Strafbeträge:3.723.434,90 Euro

Nach StVO im Jahr 2024

Strafverfahren: 27.257, Strafbeträge: 3.468.541,46 Euro

Anonymverfügungen: 173.755, Strafbeträge: 8.178.190,15 Euro

Feldkirch

Nach StVO im Jahr 2025

Strafverfahren: 24.278, Strafbeträge: 3.599.079,70 Euro

Anonymverfügungen: 76.370 Strafbeträge: 3.353.914 Euro

Nach StVO im Jahr 2024

Strafverfahren:23.193, Strafbeträge: 3.332.077,10 Euro

Anonymverfügungen: 65.152, Strafbeträge: 2.750.930 Euro

Bludenz

Nach StVO im Jahr 2025

Strafverfahren: 15.401, Strafbeträge: 1.959.253,57 Euro

Anonymverfügungen: 56.330 Strafbeträge: 2.490.273,90 Euro

Nach StVO im Jahr 2024

Strafverfahren: 17.195, Strafbeträge: 2.098.055,90 Euro

Anonymverfügungen: 65.795, Strafbeträge: 3.107.174,56 Euro

E-Scooter bereiten Sorge

Mit Sorge beobachtet die Polizei derzeit vor allem die Entwicklung bei E Scootern. Laut Rüscher werden immer häufiger manipulierte Fahrzeuge festgestellt. Gleichzeitig würden überdurchschnittlich viele Lenker unter Alkohol oder Drogeneinfluss unterwegs sein. Unabhängig davon bleibe das Fahren in beeinträchtigtem Zustand ein dauerhaftes Problem. Um die Zahl der Verkehrsübertretungen zu reduzieren, setzt die Landesverkehrsabteilung weiterhin auf gezielte Kontrollen bei Geschwindigkeit, Ablenkung, Vorrangverletzungen, riskanten Überholmanövern sowie bei Alkohol und Drogen am Steuer.

So viel zahlten Temposünder, Drängler und Co auf Vorarlbergs Straßen im Jahr 2025
hartinger

Wohin die Strafgelder fließen

Der Großteil der vielen Millionen geht an den jeweiligen Straßenerhalter, also an Bund, Land, Gemeinde oder – wenn es sich um eine Autobahn oder Schnellstraße handelt – an die Asfinag. 20 Prozent kommen dem Innenministerium bzw. der Bundespolizei zugute – außer bei Verwaltungsübertretungen auf Straßen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, hier verbleibt die gesamte Summe bei der Gemeinde. Bußgelder für Übertretungen auf verländerten Bundesstraßen fließen dem Bund zu.

Anonymverfügungen

Ist nur das Kennzeichen bekannt, flattert in der Regel eine sogenannte Anonymverfügung ins Haus. Im Vorjahr verschickten die vier Bezirkshauptmannschaften des Landes genau 318.929 solcher Briefe wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung und kassierten laut Rechenschaftsbericht rund 14,5 Millionen Euro. Wird nicht bezahlt, leitet die Behörde – wie bei schweren Delikten – ein ordentliches Strafverfahren ein. Davon gab es im Vorjahr im Bereich der Straßenverkehrsordnung rund 86.586. Die Strafbeträge beliefen sich auf mehr als 12,5 Millionen Euro.