_Homepage

Fachverstand schlägt Hausverstand

22.08.2026 • 15:00 Uhr
Fachverstand schlägt Hausverstand
APA

Ein starkes Naturschutzgesetz schützt Natur, Klima – und unseren Wirtschaftsstandort.

Landeshauptmann Wallner und Landesrat Gantner bemühen den Hausverstand, um die geplante Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) zu rechtfertigen. An den Vorschlägen und an der Vorgehensweise wird berechtigte Kritik geübt. Die Novellierung fällt in einen Sommer, der alle bisherigen Hitzerekorde gebrochen hat. Was bereits durchgesickert ist, lässt aufhorchen. Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung sollen zahlreiche naturschutzrechtliche Vorgaben gelockert werden.

Die Industriebetriebe im Land brauchen Wasser ebenso dringend wie die landwirtschaftlichen Betriebe für die Produktion von Lebensmitteln. Beim Arbeiten im Büro und im Freien braucht es erträgliche Temperaturen. Wir brauchen gute, sickerungsfähige Böden als Lebensgrundlage, Pflanzenreichtum, um uns an den Klimawandel anzupassen. Als Fachplanerin verlasse ich mich lieber auf Fakten und Berufserfahrung.

Naturschutz ist längst kein „nice to have“ mehr, es ist ein Muss für unseren Wirtschaftsstandort. Es gibt zum Glück bereits zahlreiche Projekte im Land, die mit dem bestehenden Gesetz bessere Projekte umgesetzt haben. Auf reine Freiwilligkeit zu setzen, ist leider in diesen Zeiten kein guter Ratgeber.

Naturschutz verhindert keine Entwicklung, sondern verbessert sie. In Projekten, die ich begleitete, wurden über die Auflagen des Gesetzes alte Bäume erhalten, mehr Flächen entsiegelt anstatt asphaltiert und vor allem wurden heimische, hitzeresiliente Pflanzarten und Bäume gepflanzt, anstelle gebietsfremder, invasiver Arten. Solche Maßnahmen sind weder kompliziert noch wirtschaftsfeindlich. Sie schaffen bessere Orte für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Die angekündigten Schwellenwerte in der Novelle sind so hoch, dass die fachliche Stimme des Naturschutzes in den meisten Projekten verstummen würde. Die Hebel, um Verfahren zu vereinfachen, liegen an anderer Stelle. Die Aushöhlung eines bestehenden und grundsätzlich guten Gesetzes stellt einen massiven Rückschritt dar. Als Landschaftsarchitektin kann ich nur hoffen, dass am Ende der Begutachtungsfrist ein faktenbasiertes, wissenschaftlich fundiertes Regelwerk steht, wie sich das für ein ordentliches Gesetz gehört.

Fachverstand schlägt Hausverstand
Gudrun Sturn ist Mitglied von vau | hoch | drei – Initiative für eine gemeinwohlorientierte Raumordnung. FRAU STURN Landschaftsarchitektur, Planung | Beteiligung | Impulse. STURN