„Was soll ich draußen machen?“: Drohende Haft lässt Angeklagten kalt

Der Zufall führte die Polizei zu einem versuchten Fahrraddiebstahl. Im Gerichtssaal sorgt vor allem die desinteressierte Haltung des Zweitangeklagten für Aufsehen.
Zwei junge Männer, 15 und 20 Jahre alt, müssen sich für einen versuchten Fahrraddiebstahl verantworten. Beide sind derzeit in Untersuchungshaft und bereits vorbestraft, Widerrufe sind beantragt. Sie gestehen die Tat. Der Erstangeklagte beginnt in Kürze zu arbeiten, ist möglicherweise auf einem Weg, sein Leben in den Griff zu bekommen. Dahingegen scheint dem Zweitangeklagten alles gleichgültig zu sein.
Zufall
Die Vorwürfe gegen die beiden Männer ergaben sich zufällig. Laut Staatsanwalt Richard Gschwenter habe eine Frau bei der Polizei gemeldet, dass ihr Fahrrad am Bahnhof gestohlen wurde. Daraufhin seien die Überwachungsvideos ausgewertet worden. Auf diesen habe der 15-jährige Erstangeklagte unter Anweisung der älteren Zweitangeklagten versucht, ein Fahrradschloss mit einer Sattelstange aufzubrechen versucht. Es handelte sich nicht um das Fahrrad der Frau.
Der Erstangeklagte gesteht, macht aber keine weiteren Angaben. Somit werden seine früheren Aussagen für das Urteil herangezogen.
Gleichgültigkeit
Dem Zweitangeklagten wird der Strafantrag nochmals erklärt. Der junge Mann habe diesen nicht gelesen. Während der gesamten Verhandlung zeigt er eine stoische Miene. Seine Haltung ruft im Gerichtssaal fragende Gesichter und Bedenken hervor.
Richterin Kathrin Feurle hinterfragt die Tat: “Wenn Sie so darüber nachdenken: Finden Sie Ihr Verhalten korrekt?” Der 20-Jährige starrt sie nur an und zuckt mit den Schultern.
Der Widerruf von zwölf Monaten Freiheitsstrafe ist beantragt. Wird dem Antrag stattgegeben, muss der junge Mann diese Zeit ebenfalls absitzen. Normalerweise möchten Angeklagte ausdrücklich, dass davon abgesehen wird. Auf entsprechende Frage der Richterin, ob der 20-Jährige den Widerruf möchte, fügt dieser jedoch an: “Wenn es so ist, ist es so.”
“Ist Ihnen eigentlich alles egal?”, fragt der Staatsanwalt. “Was soll ich draußen machen?”, entgegnet der Zweitangeklagte. “Vielleicht leben”, schlägt Gschwenter vor.
Freiheitsstrafen
Die Richterin spricht beide Männer schuldig und verhängt Freiheitsstrafen von sieben beziehungsweise neun Monaten. Je sechs Monate sind bedingt, von den Widerrufen wird abgesehen.
Mildernd wirken die Geständnisse und dass die Tat beim Versuch blieb. Erschwerungsgründe bilden je eine massiv einschlägige Vorstrafe und bei beiden ein rascher Rückfall nach einer früheren Verurteilung.
Das Urteil gegen den Erstangeklagten ist rechtskräftig, jenes gegen den Zweitangeklagten nicht. Dieser ist nicht anwaltlich vertreten.