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Natur- und Landschaftsschutz in Vorarlberg adé?

26.09.2026 • 11:30 Uhr
Natur- und Landschaftsschutz in Vorarlberg adé?
Stiplovsek

Der geplante Umbau des Natur- und Landschaftsschutzes sorgt für massive Kritik.

Die Ankündigungen der Regierung im vergangenen Juni zum Natur- und Landschaftsschutz enttäuschten sehr. Dies gilt auch für den nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf. Das naturschutzrechtliche Erbe (LH Kessler, Purtscher und Sausgruber; LR Mayr, Türtscher und Schwärzler), das in den letzten Jahrzehnten erarbeitet wurde, wird weitgehend entsorgt.

Die Behauptung „relevante Akteure“ seien einbezogen worden, stellte sich als glatte Unwahrheit heraus, weder Alpenverein, Naturschutzbund, Naturschutzrat, inatura und dergleichen wurden einbezogen (erst nachträglich kam es noch zu einer Aussprache, nicht jedoch zu einem Dialog auf Augenhöhe).

“Rechte der Städte und Gemeinden sowie der Naturschutzorganisationen und der Naturschutzanwaltschaft werden massiv beschnitten statt verbessert.”

Gottfried Waibel

Primar Dr. Albert Lingg sprach sogar von einem „dummen“ Anschlag auf unsere Natur und Landschaft.

Hat sich unsere Regierung von Lobbyisten über den Tisch ziehen lassen?

Im Einzelnen (zum Beispiel): Rechte der Städte und Gemeinden sowie der Naturschutzorganisationen und der Naturschutzanwaltschaft werden massiv beschnitten statt verbessert.

Natur und Landschaft ade bei Parkplätzen bis 1000 Quadratmeter und Lagerplätzen bis 800 Quadratmeter, massiven Verbauungen im Bereich Hochwasser, Wildbäche und Lawinen, Mooren und Streuewiesen bis 500 Quadratmeter, Gewässern/Uferschutz um bis zu 75 Prozent verringert, Straßen bis 400 Meter Länge beziehungsweise bis 4 Meter Breite, Bauwerken im Freiland bis 2000 Quadratmeter sowie in unseren Städten und Dörfern.

Eine gesetzliche Änderung muss den Klimawandel und die Biodiversität sowie die Renaturierung berücksichtigen, was in keiner Weise geschieht (zum Beispiel fehlt ein umfassender Baumschutz).

Vielmehr kommt es zu einem Kahlschlag in unserer Natur und Landschaft.

Naturverträgliche Projekte sind in allen aufgezeigten Bereich notwendig. Dies geschieht – wie in der Vergangenheit – im Dialog mit den Behörden und den Antragstellern und nicht durch die Beschneidung von Rechten der Naturschutzanwaltschaft und der Gemeinden, der Beseitigung von Bewilligungspflichten und der Anhebung von Schwellenwerten.

Natur- und Landschaftsschutz in Vorarlberg adé?
Gottfried Waibel, em Rechtsanwalt, ehemaliger Vorsitzender des ÖVP-Umweltforums (1983 – 1995)  Ehemaliger Obmann des Naturschutzbundes (1980 – 1985), unterstützt die Raumplanungsinitiative vau | hoch | drei