Anpassungen im Bereich der Sozialhilfe

Sprecher der Armutskonferenz Michael Diettrich äußert Kritik.
Zum dritten Mal in diesem Jahr wird heute ab 9 Uhr im Landtag über unterschiedliche Themen diskutiert. Neben der Aktuellen Stunde, in der auf Vorschlag der Neos abermals über die Situation der Kinder und Jugendlichen in der Pandemie diskutiert wird, stehen etwa Änderungen im Bereich der Sozialhilfe, die Wahl des neuen Landesvolksanwalts und zwei dringliche Anfragen von SPÖ und FPÖ auf der Tagesordnung.
Möglichkeiten nicht ausgeschöpft
Im Vorfeld der Sitzung meldete sich am Dienstag die Vorarlberger Armutskonferenz in Person von Sprecher Michael Diettrich zu Wort. Er übte Kritik am Grundsatzgesetz des Bundes zur Sozialhilfe und auch am dazugehörigen Ausführungsgesetz des Landes. Er forderte Verbesserungen. Vor allem deshalb, weil in Vorarlberg die Möglichkeiten des Grundsatzgesetzes – etwa bei den Wohnkosten – nicht voll ausgeschöpft würden und die Betroffenen daher weniger finanzielle Unterstützung erhielten als ursprünglich kolportiert.

Die Verantwortlichen der Armutskonferenz hätten das von der früheren türkis-blauen Bundesregierung beschlossene Grundsatzgesetz von Anfang an kritisch gesehen, betonte der Sprecher in einer Aussendung. Nicht nur weil durch dieses Sozialhilfeleistungen „drastisch gekürzt“ würden, sondern auch weil es auch legistisch „miserabel gemacht“ sei. Nach Meinung vieler Verwaltungsfachleute sei der Vollzug kaum möglich. Es sei daher kein Wunder, dass nun das Vorarlberger Ausführungsgesetz wenige Tage nach in Kraft treten bereits angepasst werden müsse.
Armutskonferenzsprecher stellt klar
So soll heute beschlossen werden, dass humanitär bleibeberechtigte Einzelpersonen als „Härtefalllösung“ entsprechend dem im Grundsatzgesetz vorgegebenen Rahmen monatlich 267,50 Euro für den Lebensunterhalt und 150 Euro für den Wohnbedarf erhalten. Aus Sicht von Diettrich ist dies jedoch zu wenig: „Von diesem Geld kann man schlicht und ergreifend nicht leben. Für 150 Euro bekommt man in Vorarlberg nicht einmal ein Zimmer. Das ist de facto ein humanitäres Bleiberecht ohne Humanität durch die Hintertür.“ Das von Türkis-Blau ins Treffen geführte Argument, dass die österreichischen Sozialleistungen Flüchtlinge anlockten, lässt der Sprecher der Armutskonferenz nicht gelten. 2019 – als es auf dem Arbeitsmarkt noch gut gelaufen sei – sei die Arbeitslosigkeit bei Konventionsflüchtlingen und Schutzbedürftigen schneller gesunken als im Durschnitt aller Beschäftigungslosen. Dies widerspreche der Vorstellung, dass Flüchtlinge nicht arbeiten und lediglich Sozialleistungen beziehen wollten. Das Land müsse sich daher beim Bund für Verbesserungen im Grundsatzgesetz für humanitär Bleibeberechtigte einsetzen.
Diettrich: Kosten rückläufig
Die Leistungskürzungen im Bereich der Sozialhilfe sind für Diettrich insgesamt nicht nachvollziehbar. Inflationsbereinigt seien die Kosten im Landesbudget für Sozial- und Flüchtlingshilfe von 2015 bis 2019 rückläufig. Auch für 2020 sei mit weiteren Rückgängen zu rechnen. Es sei daher nicht gerechtfertigt, diese Unterstützungsleistungen immer als Kostentreiber hinzustellen.