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Vermeintliches Opfer erfand Raubüberfall

26.05.2021 • 20:05 Uhr
Der Mann wurde nicht rechtskräftig verurteilt.  <span class="copyright">Shutterstock</span>
Der Mann wurde nicht rechtskräftig verurteilt. Shutterstock

Mann log, er sei von einem Kollegen beraubt worden.

Vor der Polizei gab der Zeuge bei seiner Anzeige wahrheitswidrig an, er sei beim Bregenzer Bahnhof Opfer eines Raubüberfalls geworden. Er sei von einem ausländischen Kollegen und einem unbekannten Täter geschlagen und getreten worden. Mit Gewalt sei ihm sein Mobiltelefon geraubt worden.

Wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage und des Verbrechens der Verleumdung wurde der unbescholtene und geständige Arbeiter am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Im untersten Bereich

Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft. Die Sanktion sei im untersten Bereich ausgefallen, merkte Richterin Sabrina Tagwercher an. Das Verbrechen der Verleumdung mit einer kombinierten Strafe zu ahnden, entspreche ständiger Rechtsprechung. Hätte sich die Verleumdung nur auf ein Vergehen bezogen, wäre die Strafdrohung bis zu drei Jahre Haft gewesen.

Jemandem zu Unrecht einen Raub vorzuwerfen, sei keine Kleinigkeit, sagte die Strafrichterin. Schließlich betrage der Strafrahmen für Raub ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Jus­tiz sei darauf angewiesen, dass Zeugen die Wahrheit sagen und keine falschen Angaben machen.

Stark betrunken

Der angeklagte Somalier erklärte seine verleumderischen Angaben so: Er habe einen Streit mit seinem Kollegen gehabt und ihn deshalb wahrheitswidrig als Räuber beschuldigt. Zudem sei er stark betrunken gewesen. Er lasse sich nun wegen seiner Alkohol­abhängigkeit behandeln.

Vor der Urteilsverkündung fragte der angeklagte 25-Jährige, ob seine Verurteilung im Strafregister aufscheinen werde. Ja, antwortete die Richterin..