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Geldstrafe wegen häuslicher Gewalt

10.07.2021 • 09:00 Uhr
Prozess am Landesgericht in Feldkirch. <span class="copyright">SYMBOLFOTO HARTINGER</span>
Prozess am Landesgericht in Feldkirch. SYMBOLFOTO HARTINGER

Strafe nicht wegen angeklagter fortgesetzter Gewaltausübung, sondern nur wegen Körperverletzung.

Dem Asylwerber legte die Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Last, er habe im Bezirk Feldkirch seine Gattin zwischen März 2017 und Februar 2021 fortlaufend in regelmäßigen Abständen geschlagen und bedroht und dabei einige Male verletzt. Angeklagt wurde der 34-jährige Syrer wegen fortgesetzter Gewaltausübung und versuchter Nötigung.

Keine regelmäßigen Gewalt

Die für den Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung notwendige Regelmäßigkeit der Handgreiflichkeiten lag aus Sicht von Richter Thomas Wallnöfer aber nicht vor. Der Strafrichter konnte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch nur drei Vorfälle mit Faustschlägen feststellen. Dabei wurde die 35-jährige Ehefrau des Angeklagten laut Urteil zwei Mal leicht verletzt, ein Mal blieb sie demzufolge unverletzt.
Zudem hat der Familienvater nach Überzeugung des Richters zu seiner syrischen Schwiegermutter im Bezirk Dornbirn gesagt, er werde ihren Sohn umbringen, wenn die österreichische Regierung ihm seinen Sohn wegnehme.
Wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2200 Euro zu einer Geldstrafe von 2880 Euro (240 Tagessätze zu je 12 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1440 Euro. Die anderen 1440 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.

Scheidung eingereicht

Als Teilschmerzengeld hat der Syrer seiner Ehefrau 500 Euro zukommen zu lassen. Die 35-Jährige lebt zusammen mit den beiden gemeinsamen Kindern inzwischen getrennt von ihm und hat die Scheidung eingereicht.
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, er habe seine Frau mit einer Morddrohung davon abzuhalten versucht, ihn anzuzeigen.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Seine Gattin belaste ihn zu Unrecht, weil sie Geld von ihm haben wolle.