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Der dritte Mann und der Bierflaschenangriff

21.08.2021 • 20:08 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Symbolbild/Hartinger

20-Jähriger soll einem eine Bierflasche über den Kopf gezogen haben.

Schon zu Verhandlungsbeginn erweist sich der Angeklagte als Herausforderung für Richterin Sabrina Tagwercher. „Sind Sie geimpft?“ fragt sie ihn. „Nein.“ „Getestet?“ „Nein.“ „Genesen?“ „Nein.“ „Warum haben Sie dann keine Maske auf?“

Nachdem der 20-jährige Vorarlberger wieder einen Mund-Nasen-Schutz trägt, geht es um einen Vorfall vom 4. August 2020, bei dem er beim Bahnhof Dornbirn einem jungen Syrer eine Flasche über den Kopf gezogen haben soll. Im Anschluss wurde er selbst von einer Gruppe Jugendlicher verprügelt. Diese mussten sich dafür getrennt verantworten. Die Auseinandersetzung dürfte auf einem Missverständnis beruht haben. Einer der Jugendlichen glaubte, ein Begleiter des Angeklagten hätte Fotos oder Videos von ihm gemacht und forderte diesen auf, ihm das Handy zu geben oder die Bilder zu löschen.

Der 44-jährige Pensionist aus dem Bregenzerwald beteuert vor Gericht, keine Aufnahmen gemacht zu haben. Nachdem ihm der Bursch aber verbal zusetzte, rief er die Polizei. Da zog sein Begleiter dem Kontrahenten die Flasche über den Kopf.

Vermeintlicher Angriff

Der Angeklagte sagt aus, sein älterer Kollege und ein dritter Mann, den sie beide nicht gut kennen, wären von dem Jugendlichen angegriffen worden. Er hätte den 44-Jährigen auch geschlagen, was das angebliche Opfer aber selbst bestreitet. Auch die anderen Zeugen, allesamt Freunde des jungen Syrers, können sich an keinen Angriff auf den Mann erinnern. „Ich habe ihn nicht angefasst“, betont der mittlerweile 18-Jährige, der angibt, nach dem Schlag mit der Bierflasche einen Monat lang Schmerzen gehabt zu haben.

Der dritte Mann

Der Angeklagte, der vor Gericht angibt betrunken gewesen zu sein „und was anderes auch noch“ konsumiert zu haben, besteht auf seiner Version. Er habe mit der Flasche aus Reflex zugeschlagen, um seine Begleiter zu verteidigen. Der dritte Mann, der nicht zur Verhandlung geladen wurde, konnte sich bei der Polizei aber ebenfalls nicht daran erinnern, tätlich angegriffen worden zu sein.
Der Angeklagte besteht aber auf der Vernehmung des dritten Mannes, weswegen ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden muss. Auch zwei weitere Jugendliche aus dem Kreis des Syrers möchte er hören. Beide sind derzeit im Ausland, einer kommt vielleicht erst im Dezember zurück.

Die Richterin zeigt wenig Verständnis für deren Ladung, auch weil ihre Aussagen bei der Polizei im Wesentlichen gleich ausfielen. Dann werde man sich eben alle drei Wochen sehen, meint Tagwercher und vertagt.