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NS-Wiederbetätigung durch Facebook-Posting

24.08.2021 • 09:00 Uhr
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. <span class="copyright">NEUE</span>
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. NEUE

50-jähriger Vorarlberger wünschte sich einen kleinen Hitler zurück.

Wegen eines Internetpostings mussten am Montag acht Menschen ihre Arbeit ruhen lassen und als Geschworene am Landesgericht Feldkirch in den Dienst der Rechtspflege treten. Außerdem wurde ein dreiköpfiger Richtersenat aufgeboten, um sich mit den Online-Aktivitäten eines 50-jährigen Unterländers auseinanderzusetzen.

Der Mann hatte sich laut Anklage vor einigen Jahren in einer Facebook-Gruppe mit über 10.000 Mitgliedern durch einschlägige Nachrichten nationalsozialistisch betätigt. Ob sich die darin getätigten Aussagen gegen Flüchtlinge oder sonst eine Gruppe richteten, ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Auch der Angeklagte wollte oder konnte sich an die Postings nicht mehr erinnern, bekannte sich diesbezüglich aber schuldig. Staatsanwältin Konstanze Manhart erläuterte zu Beginn der Hauptverhandlung den Zweck des Verbotsgesetzes: „Nach dem Willen des Gesetzgebers ist das Verbotsgesetz vorgesehen, um jede nationalsozialistische Wiederbetätigung bereits im Keim zu ersticken.“

Ein kleiner Hitler

Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem die Postings an die Meldestelle für NS-Wiederbetätigung weitergeleitet worden waren. In der Facebook-Gruppe für „Freie Patrioten“ hatte der Angeklagte unter anderem geschrieben: „Ein kleiner Hitler. Es muss jemand kommen, der das verfluchte Dreckspack hinauswirft.“ Man solle die nicht näher genannte Menschengruppe „wiederbeleben und danach richtig umbringen“ dafür gebe es Gaskammern.

Der 13-fach vorbestrafte 50-Jährige, der als Teilzeitkraft 850 Euro verdient und davon 350 Euro Alimente bezahlen muss, wollte sich vor Gericht nicht mehr weiter zu seinen Kommentaren äußern. Laut Staatsanwaltschaft habe er bei der Einvernahme im Ermittlungsverfahren beteuert, kein Rechtsradikaler zu sein, „sondern nur seit 30 Jahren FPÖ-Mitglied.“

Der Pflichtverteidiger bat „insbesondere im Hinblick auf seine persönliche Situation“ um ein Mildes Urteil für den Angeklagten. Nach kurzer Beratung sprachen die Geschworenen diesen einstimmig schuldig, sich im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben. Der Richtersenat verhängte auf Grundlage des Wahrspruchs der Geschworenen eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe über 640 Euro, basierend auf 160 Tagsätzen zu je vier Euro.