Sturz wegen Hund: Staat haftet nicht

Als Hund an Leine zog, stürzte Mutter des Polizeihundeführers.
Die 69-jährige Frau führte am 18. März 2019 wieder einmal den Polizeihund ihres Sohnes aus. Der zweijährige belgische Schäferhund sei erschrocken und habe an der Leine gezogen, weil der Nachbarhund gebellt habe, sagte die klagende Pensionistin bei ihrer gerichtlichen Befragung. Deswegen sei sie auf dem nassen Gehsteig gestürzt und habe sich am rechten Oberarm mehrfache Brüche zugezogen.
Die Klägerin forderte in einem Zivilprozess von der Republik Österreich 23.000 Euro Schadenersatz und die Haftung für allfällige künftige Unfallschäden. Ihre Klage wurde rechtskräftig abgewiesen, zuerst am Landesgericht Feldkirch, dann am Oberlandesgericht Innsbruck und nun auch am Obersten Gerichtshof (OGH). Das Höchstgericht in Wien gab der Revision der Klägerin keine Folge.
Republik kein Vorwurf zu machen
Auch der OGH vertrat die Ansicht, dass der beklagten Republik als Halterin des Polizeihundes und Dienstgeberin des Polizeihundeführers weder nach dem Amtshaftungsgesetz noch nach der Tierhalterhaftung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ein Vorwurf zu machen sei. Der beklagte Staat hafte nicht für den Unfall, weil ihm kein schuldhaftes, rechtswidriges oder nachlässiges Verhalten anzulasten sei.
Umgang gewöhnt
Die Polizeidiensthundevorschrift des Innenministeriums sei eingehalten worden, so der OGH-Senat. Demnach dürfe auch einer mit dem Tier vertrauten Familienangehörigen der Polizeihund während der Abwesenheit des Polizeihundeführers anvertraut werden.
Die Klägerin sei seit vielen Jahren mit den jeweiligen Diensthunden ihres Sohnes vertraut. Auch an den Umgang mit dem gehorsamen belgischen Schäferhund sei sie gewöhnt gewesen. Der Anwalt der Klägerin argumentierte vor allem damit, dass die private Haftpflichtversicherung des Hundehalters Schadenersatz leisten würde, wenn es sich um einen privat gehaltenen Hund gehandelt hätte. Weil der Schaden aber durch einen Polizeihund im Eigentum des Bundes verursacht worden sei, zahle die private Haftpflichtversicherung des Sohnes der Verletzten nichts.
Der Sohn der Klägerin befand sich am Tag des Unfalls seiner Mutter nach einem medizinischen Eingriff in einer Reha-Klinik. Deshalb betreuten seine Mutter und seine Frau seinen Diensthund. Denn am 30. Dezember 2018 habe ihm sein anderer Polizeihund in die Hände gebissen, sagte der Prozesszeuge. Sein Hund habe ihn auf einmal nicht mehr erkannt und deshalb zugebissen.