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Anklage: Vorarlberger als Kriegsverbrecher

15.11.2021 • 13:11 Uhr
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Reuters/Symbolbild

Kleinwalsertaler soll im Ukraine-Krieg Zivilisten misshandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat einen 29-jährigen Vorarlberger als Kriegsverbrecher angeklagt.

Am Landesgericht Feldkirch sei Anklage nach Paragraf 321b, Absatz 3, Ziffer 1 eingebracht worden, bestätigte auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler. „Kriegsverbrechen gegen Personen“ heißt das dem Angeklagten vorgeworfene Verbrechen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs 5 bis 15 Jahre Gefängnis vor. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Anklageschrift

In der Anklageschrift, so Stütler, werde dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe 2015 in der Ukraine als Söldner während des Krieges daran mitgewirkt, dass ein ukrainischer Zivilist mehrere Tage lang gefangen genommen und misshandelt worden sei. Demnach sei der Zivilist in einer Duschkabine eingepfercht und geschlagen worden. Der Angeklagte habe US-Amerikaner, die mit ihm als freiwillige Kämpfer eine kleine Gruppe gebildet hätten, dazu aufgefordert, den Zivilisten zu schlagen. „You have to beat him!“, habe der Vorarlberger zu einem US-Kämpfer gesagt, entnimmt der Gerichtssprecher der Anklageschrift. Zudem habe der Angeklagte den Zivilisten auch verbal unter Druck gesetzt: „In 30 Minuten weißt du das Passwort deines Handys“.
Auch aus Langeweile habe die Gruppe um den Angeklagten den betrunken randalierenden Zivilisten in Gewahrsam genommen, zititiert Stütler aus der von Staatsanwalt Manfred Bolter verfassten Anklageschrift. Die Miliz sei der ukrainischen Armee unterstellt gewesen und habe gegen prorussische Verbände gekämpft.

Richter Andreas Böhler habe als Vorsitzender des Schöffensenats noch keinen Termin für die Hauptverhandlung festgelegt, berichtete Stütler. Dem mittlerweile in der Schweiz lebenden Angeklagten sei Verfahrenshilfe bewilligt worden. Er habe eine Vorstrafe wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen.

Im Irak und in Syrien

Der Kleinwalsertaler hat als Milizionär nicht nur in der Ukraine gekämpft, sondern, für kurdische Kampfverbände gegen den Islamischen Staat (IS), auch im Irak und in Syrien. Keiner der Kampfverbände wurde von der Staatsanwaltschaft als terroristische Organisation eingestuft. Deshalb erfolgte keine Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Dem „Kurier“ hat der ehemalige Bundesheer-Berufssoldat in einem Interview gesagt, er ziehe in den Krieg, weil er sich nahe beim Tod lebendig fühle.