Allgemein

Doch keine sexuellen Erpressungsversuche

01.12.2021 • 08:00 Uhr
Doch keine sexuellen Erpressungsversuche
Den Zeuginnen sie nicht zu unterstellen, dass sie gelogen hätten. Ihre Angaben waren für eine Verurteilung aber nicht ausreichend. shutterstock

Freispruch vom Vorwurf, 22-Jähriger habe Frauen mit Nacktbildern zum Sex zwingen wollen.

Von den mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bedrohten Verbrechen der versuchten geschlechtlichen Nötigung wurde der von Christoph Eberle verteidigte Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöfensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Johannes Hartmann verzichtete auf Rechtsmittel. Die Beweisergebnisse hätten für einen Schuldspruch nicht ausgereicht, sagte Richter Gschwenter in seiner Urteilsbegründung. Den beiden Belastungszeuginnen sei nicht zu unterstellen, dass sie gelogen hätten. Ihre Angaben vor Gericht seien aber für eine Verurteilung nicht ausreichend gewesen.

Nacktvideos ausgetauscht

Dem unbescholtenen 22-Jährigen wurde in der Anklageschrift vorgeworfen, er habe im Vorjahr zwei junge Frauen dazu zu nötigen versucht, mit ihm zu schlafen. Demnach soll der Bosnier ihnen damit gedroht haben, anderen sonst von ihren Nacktbildern zu erzählen. Der unbescholtene Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe.
Der in Deutschland lebende Bosnier hatte die beiden entfernt miteinander verwandten Vorarlbergerinnen 2019 bei einer Party in der Schweiz kennengelernt. Er tauschte danach mit ihnen Nacktfotos und Nacktvideos aus. Mit der 27-Jährigen traf er sich mehrmals zum einvernehmlichen Sex. Sie habe damit ihren Freund betrogen, sagte die Zeugin. Vor der Polizei hatte sie angegeben, er habe ihr damit gedroht, ihrem Freund von ihrer sexuellen Beziehung und von den Nacktbildern zu erzählen, wenn sie nicht mehr mit ihm schlafe. Vor Gericht sagte sie, er habe nicht direkt von ihr verlangt, weiterhin mit ihm Sex zu haben.
Die 20-Jährige Vorarlbergerin sagte, sie sei dem Wunsch des Angeklagten nicht nachgekommen und habe mit ihm keinen Sex gehabt. Seine schriftliche Drohung habe die Polizei aber bei der Auswertung ihres Whatsapp-Chatverlaufs nicht finden können.