Abfälle vergraben: Häusle-Urteil rechtskräftig

Oberster Gerichtshof bestätigte für drei Häusle-Manager einen Schuldspruch und zwei Freisprüch.
Rund 20.000 Tonnen Problemabfälle wurden nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch über Jahre hinweg im Lustenauer Abfallwirtschaftszentrum Häusle von Häusle-Mitarbeitern illegal und mit umweltschädlichen Auswirkungen vergraben. Im ersten großen Vorarlberger Umweltstrafprozess wurde am Landesgericht Feldkirch aber nur der rechtswidrige Einbau von circa 1000 Tonnen sanktioniert.
Das Urteil des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler wurde inzwischen rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch gegen den einzigen verurteilten Häusle-Manager bestätigt. Das Wiener Höchstgericht hat zudem Freisprüche gegen zwei Angeklagte bekräftigt, darunter jenen für einen der Geschäftsführer. Die anderen fünf Feldkircher Freisprüche für Häusle-Mitarbeite rhat die Staatsanwaltschaft gar nicht bekämpft. Zwei angeklagte Ex-Häusle-Mitarbeiter akzeptierten am Landesgericht diversionelle Geldbußen von 4200 und 3000 Euro, mit denen die Strafverfahren gegen sie eingestellt wurden.
Wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt wurde der 39-jährige Viertangeklagte, der nach der Tat jahrelang abfallrechtlicher Häusle-Geschäftsführer war, im November 2019 am Landesgericht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5200 Euro (260 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Nach Ansicht der Richter hat er im Jänner 2012 rund 39 Tonnen an Knopfbatterien beim Häusle-Bauschuttplatz in Fußach mit einem Radlader in einen Drainagegraben gekippt. Die vergrabenen Batterien setzten Zink frei und verunreinigten nach dem gerichtlichen Feststellungen beim Bauschuttplatz den Boden und das Grundwasser für längere Zeit.
Die Nichtigkeitsbeschwerde des verurteilten Viertangeklagten hat der OGH zurückgewiesen. Über die Strafe wird jetzt in zweiter Instanz das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig entscheiden. Strafberufung haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft erhoben.
Die Nichtigkeitsbeschwerden der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche für einen der beiden Geschäftsführer, einen sogenannten Stoffstrommanager und für die Firma Häusle hat der OGH zurückgewiesen.
Abgesehen vom Viertangeklagten könne nicht festgestellt werden, wer für die Müllvergrabungen an elf Stellen im Häusle-Deponieareal verantwortlich sei, sagte am Ende des Feldkircher Schöffenprozesses Richter Böhler.