Kein Strafprozess nach Explosion der Schule

Gericht wies Antrag auf Fortführung des eingestellten Strafverfahrens aus formalen Gründen zurück.
Die Explosion der damals zum Glück menschenleeren Ausweichschule Fischbach der Stadt Dornbirn am 18. Oktober 2020 gegen 0.15 Uhr bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässigen Körperverletzung von außerhalb der Schule durch herumfliegende Splitter leicht verletzten Personen geführte Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde rechtskräftig eingestellt. Keiner der beiden beschuldigten Bohrarbeiter wurde angeklagt. Denn das Landesgericht Feldkirch wies den Antrag der geschädigten Haftpflichtversicherung der Stadt Dornbirn auf Fortführung des eingestellten Strafverfahrens gegen einen 30-jährigen Bohrarbeiter aus formalen Gründen als unzulässig zurück. Der gerichtliche Beschluss kann nicht bekämpft werden.
Formfehler
Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte bemängelte, dass im Fortführungsantrag die Rechtzeitigkeit der Antragstellung vorschriftswidrig nicht angegeben worden sei. Der Anwalt der Versicherung sagt, er habe den Antrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Einstellungsbegründung durch die Staatsanwaltschaft gestellt. Die Strafprozessordnung schreibt freilich vor, dass er das im Fortführungsantrag anführen müssen hätte.
Wegen des Formfehlers prüfte das Landesgericht den Fortsetzungsantrag inhaltlich gar nicht. Die Versicherung der Stadt glaubt, dass ein 30-jähriger Subunternehmer bei Kernbohrarbeiten im Technikraum der Schule versehentlich den Gasregler beschädigt und so die später erfolgte Gasexplosion und den Vollbrand der Schule verursacht hat.
Zusammenhänge
Die Staatsanwaltschaft stützte sich bei ihrer Verfahrenseinstellung jedoch auf ein von ihr eingeholtes Gutachten. Demnach besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Kernbohrarbeiten und der Gasexplosion. Der beschädigte Gasregler habe das Gas nicht austreten lassen, meinte der Sachverständige. Der Gasregler sei durch die Explosion beschädigt worden. Gas sei aus ungeklärter Ursache ausgeströmt und ohne menschliches Zutun durch einen elektrischen Funken explodiert, ausgelöst vielleicht durch die Notbeleuchtung.
Der Anwalt der Versicherung der Stadt kündigte an, man werde zivilrechtlich die Bohrarbeiter und deren Haftpflichtversicherung für den Schaden im Ausmaß von mehreren Millionen Euro haftbar machen.