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Klage: 104.000 Euro Stornokosten fürs Haus

11.04.2022 • 18:42 Uhr
Unstimmigkeiten über die Errichtung eines Fertigteilhauses werden derzeit in einem Zivilprozess behandelt. <span class="copyright">Symbolbild/Shutterstock</span>
Unstimmigkeiten über die Errichtung eines Fertigteilhauses werden derzeit in einem Zivilprozess behandelt. Symbolbild/Shutterstock

Zivilprozess gegen Kundin wegen Kaufvertrag über Fertigteilhaus.

Die klagende Immobilienfirma fordert in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von ihrer Kundin 104.000 Euro an Stornokosten. Denn die Kundin sei, so die Klage, vom unterschriebenen Kaufvertrag über ein rund 790.000 Euro teures Fertigteilhaus zurückgetreten, obwohl sie für das Bauprojekt eine Finanzierungszusage gehabt habe. Vertraglich vereinbart worden seien Stornokosten von zehn Prozent des Kaufpreises. Hinzu komme die vereinbarte Anzahlung von 25.000 Euro. Die klagende Partei habe den Bauplan bereits erstellt und das Fertigteilhaus beim Produzenten vorbestellt. Beklagtenvertreter Martin Rützler beantragt die Abweisung der Klage. Denn seine Mandantin habe von ihrem kostenlosen Rücktrittsrecht vom Vertrag Gebrauch gemacht. Die alleinerziehende und gering verdienende Mutter von Kindern könne das Bauprojekt nicht finanzieren. Sie habe von ihrer Hausbank keine Finanzierungszusage erhalten. Sie sei von der klagenden Partei in die Irre geführt worden. Ihr sei weisgemacht worden, mit der Vermietung des Fertigteilhauses ein Zusatzeinkommen lukrieren zu können.

Drei Wohnungen

Die Unterländerin hat von ihren Eltern zwei Liegenschaften geschenkt bekommen. Auf einem der Grundstücke wollte sie ein Fertigteilhaus errichten lassen. Sie habe in dem Haus drei Wohnungen vermieten wollen, sagte der Geschäftsführer der klagenden Partei in der jüngsten Gerichtsverhandlung. Sein Unternehmen plane und verkaufe Fertigteilhäuser, die von einer anderen Firma hergestellt würden. Der Kaufvertrag mit der Beklagten sei im Oktober 2019 unterzeichnet worden. Im Jänner 2020 habe sie über eine Finanzierungszusage ihrer Hausbank berichtet. Dann sei sie aber vom Vertrag zurückgetreten.

Schutzbehauptung

Klagsvertreter Klaus Pichler führte in der von ihm ausgearbeiteten Klage aus, eine Bank hätte der Beklagten günstige Kreditraten gewährt, die weniger als die zu erzielenden Einnahmen aus den Vermietungen betragen hätten. Die Kundin hätte also einen Gewinn gemacht. Die Behauptung der beklagten Partei sei falsch, dass ihr von der klagenden Partei sogar ein existenzsicherndes Zusatzeinkommen zugesichert worden sei. Das sei eine Schutzbehauptung der Beklagten. Sie habe es sich nach dem Kaufvertrag offenbar anders überlegt und doch kein Fertigteilhaus auf ihrer Liegenschaft haben wollen. Stattdessen habe sie das Baugrundstück verkaufen wollen und dazu inseriert.