Unberechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag: Beklagte Bauherrin muss klagender Immobilienfirma verringerte Konventionalstrafe bezahlen, so das nicht rechtskräftige Urteil.
Höchstgericht entschied, dass Kaufvertrag aufgehoben wird, weil Immobilienfirma weniger als 60 Prozent des Verkehrswerts bezahlte und Zwangslage der Verkäuferin ausnützte.