Keller von 1,1-Millionen-Euro-Villa ist undicht

Hauskäufer fordert von Verkäufern in Zivilprozess Übernahme der hohen Sanierungskosten für undichten Keller.
Der Kläger kaufte die Liegenschaft mit der 1989 erbauten Villa angeblich um 1,1 Millionen Euro. Offenbar ist der Keller des Hauses undicht. Denn dort drang Wasser ein. Der Hauskäufer macht auch Mängel an der Bodenplatte im Wintergarten des Gebäudes geltend.
Die Sanierungskosten würden sich auf 250.000 Euro belaufen, behauptete der Kläger am Montag zu Beginn des anhängigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch. Wenn die beiden Hausverkäufer davon 125.000 Euro übernehmen würden, würde der Rechtsstreit mit einer gütlichen Einigung beendet werden.
Vorschläge, bisher aber keine Einigung
Die beklagten Hausverkäufer sagten, sie würden über den Vergleichsvorschlag nachdenken. Bislang boten sie 20.000 Euro an. Sollte es zu keiner Einigung kommen, würde ein bautechnisches Gutachten eingeholt werden.
Der Klagsvertreter unterbreitete vergeblich noch einen anderen Vorschlag zur Beendigung des Zivilprozesses ohne Urteil: Die Verkäufer sollten ihr Haus zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.
Haftung durch Maklerin und Anwalt?
Im Kaufvertrag wurde ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Trotzdem müssten die zugesicherten Eigenschaften des Hauses gegeben sein, sagte die Zivilrichterin. Die den Hausverkauf vermittelnde Immobilienmaklerin habe vor dem Hauskauf angegeben, dass sich die Villa in einem guten Zustand befinde. Und dass das Haus bei der Errichtung im Jahr 1989 dem höchsten Standard bei der Bauausführung entsprochen habe.
Die Villa habe aber beim Bau vor 36 Jahren nicht einmal den Baustandards von 1973 entsprochen, sagte der Kläger.
Die beklagten Hausverkäufer haben dem Rechtsanwalt, der den Kaufvertrag geschrieben hat, ebenso den Streit verkündet wie der Immobilienmaklerin. Sollte der Klage stattgegeben werden, würden die Beklagten den Anwalt und die Maklerin haftbar machen. Der Anwalt und die Maklerin nehmen als Nebenintervenienten aufseiten der beklagten Partei am Prozess teil.