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Freigesprochen von Gewalt in der Ehe

02.06.2022 • 21:54 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Paulitsch</span>
Symbolbild/Paulitsch

Freispruch von Körperverletzungen wegen Unglaubwürdigkeit der Verletzten und Verjährung.

Vom schwersten Vorwurf wurde der unbescholtene Angeklagte im Zweifel freigesprochen, weil selbst Staatsanwalt Markus Fußenegger das mutmaßliche Opfer für unglaubwürdig hielt.

Für Richter Christoph Stadler war am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Sicherheit feststellbar, dass der angeklagte Nigerianer 2019 seiner dazu unterschiedlich aussagenden nigerianischen Ehefrau einen Finger gebrochen und sie so schwer verletzt hat. Die Zeugin sagte vor Gericht, sie sei ohne Fremdeinwirkung gestürzt und habe sich dabei den Finger gebrochen.

Verjährung

Aufgrund des Freispruchs von der schweren Körperverletzung von 2019 erfolgte wegen Verjährung der Freispruch vom Nasenbeinbruch, den der Angeklagte 2018 seiner Gattin mit einem Faustschlag zugefügt haben soll. Der Nasenbeinbruch von 2018 wäre nur dann nicht verjährt gewesen, wenn zum angeklagten Fingerbruch von 2019 ein Schuldspruch ergangen wäre; dann wäre die Verjährungsfrist gehemmt gewesen.

Faustschläge auf den Hinterkopf

Das Urteil ist rechtskräftig, denn Staatsanwalt Markus Fußenegger verzichtete auf Rechtsmittel. Allerdings merkte der öffentliche Ankläger an, dass die Anklage zum dritten Anklagepunkt nicht zurückgezogen werde. Über den dritten Vorwurf im Strafantrag wurde am Donnerstag noch nicht verhandelt. Dabei wird dem Angeklagten eine weitere Körperverletzung zur Last gelegt. Demnach soll der 40-Jährige seinem Opfer 2021 mit Faustschlägen auf den Hinterkopf Prellungen zugefügt haben.

Ehe zerrüttet

Verteidiger German Bertsch sagte, die Zeugin habe ihren angeklagten Ehemann mit ihrer gerichtlichen Aussage zum Vorfall von 2018 mit dem gebrochenen Finger nicht schützen wollen, zumal bereits damals die Ehe zerrüttet gewesen sei. Der Privatbeteiligtenvertreter forderte als Opferanwalt vergeblich ein Teilschmerzengeld von 7900 Euro für die mehrfach verletzte Ehefrau des Angeklagten.