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Tödlicher Unfall: Urteil aufgehoben

29.12.2022 • 21:21 Uhr
Auf einer Baustelle kam es zum tödlichen Unfall. <span class="copyright">Symbolbild/APA/HERBERT P. OCZERET</span>
Auf einer Baustelle kam es zum tödlichen Unfall. Symbolbild/APA/HERBERT P. OCZERET

Lehrling starb bei Einsturz einer Bachbrücke. Oberlandesgericht ordnete neuen Prozess gegen Bauunternehmer an.

Auch der Feldkircher Strafrichter sprach von einer menschlichen Tragödie. Tödlich endete für einen 18-jährigen Bauarbeiter im Oktober 2017 ein Arbeitsunfall im ­Montafon. Bei Sanierungsarbeiten stürzte ein Teil einer kleinen Bachbrücke in Gargellen ein. Vier Tonnen schwere Betonteile des Widerlagers erdrück­ten den im Bachbett unter der Brücke arbeitenden Maurerlehrling.

Unbescholtene Angeklagte

Für den tödlichen Unfall wurden heuer im Februar in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch sowohl der Inhaber der Baufirma, für die der 18-Jährige arbeitete, als auch deren damaliger gewerberechtlicher Geschäftsführer verantwortlich gemacht. Die beiden unbescholtenen Angeklagten wurden wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Dafür wurde der 47-jährige Bauunternehmer zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 4080 Euro (240 Tagessätze zu je 17 Euro) verurteilt. Über den 61-jährigen Ex-Geschäftsführer wurde eine bedingte Gefängnisstrafe von vier Monaten und eine Geldstrafe von 6000 Euro (240 Tagessätze à 25 Euro) verhängt. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die ausgesprochenen kombinierten Strafen entsprechen acht Monaten Haft.

Vier Jahrzehnte alte Brücke

Nach Ansicht des Feldkircher Richters haben es die Angeklagten unterlassen, vor den Bauarbeiten mit geeigneten Schutzmaßnahmen für die Tragsicherheit der auch durch Vermurungen beschädigten und zumindest vier Jahrzehnte alten Brücke zu sorgen. Die Baufirma sollte im Auftrag der Gemeinde die kleine Brücke mit einer zusätzlichen Betondecke versehen.

Die Angeklagten haben volle Berufung gegen das Ersturteil angemeldet, über die nun das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) entschieden hat. Das Berufungsgericht hat das Urteil gegen den Bauunternehmer wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig erklärt und aufgehoben und eine neue Verhandlung am Landesgericht Feldkirch angeordnet.

Geldstrafe verringert

Der OLG-Richtersenat hat den Schuldspruch gegen den Ex-Geschäftsführer und die bedingte viermonatige Haftstrafe bestätigt und seine Geldstrafe auf 4500 Euro (180 Tagessätze) verringert. Der Ausschluss vom Gewerbe wurde ihm für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Rechtskräftig freigesprochen wurde schon in erster Instanz der Baggerfahrer der Baufirma vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung.