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Telefonat mit Richterin heimlich aufgenommen

13.02.2023 • 21:18 Uhr
Wegen Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten zu bezahlende Geldstrafe in Berufungsverhandlung angehoben. <span class="copyright">hartinger</span>
Wegen Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten zu bezahlende Geldstrafe in Berufungsverhandlung angehoben. hartinger

Angeklagter aus Feldkirch veröffentliche Gesprächsmitschnitt.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch hat nach den gerichtlichen Feststellungen im Oktober 2021 ein Telefonat mit einer Richterin des Bregenzer Landesverwaltungsgerichts heimlich aufgenommen. Demnach hat er dann die Audiodatei mit dem fünfminütigen Gesprächsmitschnitt auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht.

Das trug dem Angeklagten in der Strafverhandlung im Juli 2022 am Bezirksgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen des Vergehens des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten ein. Dafür wurde der unbescholtene Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 840 Euro (140 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu bezahlende Teil 210 Euro. 630 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Paragraf 120 des Strafgesetzbuchs sieht für das Delikt eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor.

In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde nun die zu bezahlende Geldstrafe um 1590 Euro erhöht. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte verhängte eine teilbedingte Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze à 15 Euro), davon 1800 Euro unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Strafe am Bezirksgericht sei deutlich zu niedrig ausgefallen, sagte Berufungsrichterin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. In zweiter Instanz wurde die Schuld des Täters um 100 Tagessätze höher bewertet als in der ersten Instanz. Das auch deshalb, weil er kein reumütiges Geständnis abgelegt hat. Zudem ging das Berufungsgericht von einem höheren Vermögen des Angeklagten aus als das Erstgericht. Deshalb wurde die Höhe des einzelnen Tagessatzes um neun Euro angehoben. Der Angeklagte sagte, er habe als Geschäftsführer eines Unternehmens sehr gut verdient und gönne sich jetzt eine Auszeit.

Das Landesgericht gab der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge, aber nicht der vollen Berufung des Angeklagten. Der Angeklagte sagte, er habe die Würde der Richterin nicht verletzt. Telefoniert habe er mit der Richterin wegen einer Maßnahmenbeschwerde. Er beantragte einen Freispruch. Das Telefonat sei nach Angaben des Angeklagten im Zusammenhang mit einem Verwaltungsverfahren um eine gewünschte Befreiung von der Coronamaskenpflicht für eine Frau gestanden, sagte Landesgerichtssprecher Dietmar Nußbaumer.