Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Seit Mittwoch ist Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen für das vierte Quartal 2022 möglich.
Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert. Dieser soll die durch den russischen Angriffskrieg erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abfedern. So sollen der Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich erhalten werden. Nun also ist vom 29. März 2023 bis 14. April 2023 die Voranmeldung zum EKZ 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 möglich. Insgesamt gelten ähnliche Voraussetzungskriterien wie bislang. Neu ist aber, dass die Förderuntergrenze von 2000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde. Daher haben nun deutlich mehr Unternehmen Anspruch auf den Zuschuss. Bei den Energieformen werden neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert.
Wer bekommt das Geld?
Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Nicht förderungsfähige Unternehmen sind unter anderen energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.
Um kleinere Unternehmen sowie unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen zu unterstützen, entfällt lediglich bei Jahresumsätzen bis 700.000 Euro das Drei-Prozent-Energieintensitätskriterium. Damit ein Unternehmen das Geld bekommen kann, müssen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umgesetzt werden. Für die Entscheidung der Förderfähigkeit werden die Energiekosten des Unternehmens in 2022 herangezogen und sollen halbiert werden.