341 Telefonanrufe des jungen Stalkers

Unbescholtener 17-Jähriger belästigte seine Ex-Freundin mit Telefonanrufen sowie per Instagram und SMS.
Wegen beharrlicher Verfolgung musste sich der nunmehr 17-jährige Angeklagte vor Gericht verantworten. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde ihm zur Last gelegt, er habe mit damals 16 Jahren zwischen Februar und Juni 2022 seine Ex-Freundin in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt. So habe er sie mit 341 Telefonanrufen belästigt, obwohl sie ihm mitgeteilt habe, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihm wolle. Zudem habe er sie gegen ihren Willen über Instagram kontaktiert und ihr zwei SMS-Nachrichten geschickt.
Zwei Jahre Probezeit
Richter Dietmar Nußbaumer gewährte dem Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Der 17-Jährige kam mit einer Probezeit von zwei Jahren davon. Das bedeutet, dass das Strafverfahren eingestellt wird, wenn der Angeklagte in den nächsten zwei Jahren keine Straftaten mehr begeht. Ansonsten würde der Stalkingprozess weitergeführt und ein Urteil gefällt werden.

Des Weiteren hat der Jugendliche zwei Jahre lang Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen, um sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen und keine weiteren Straftaten mehr zu begehen. Der von Alexander Juen verteidigte Angeklagte und die Staatsanwältin waren mit den richterlichen Beschlüssen einverstanden. Die gestalkte Jugendliche musste vor Gericht nicht mehr als Zeugin aussagen.
Verantwortung übernommen
Die diversionelle Erledigung begründete der Strafrichter damit, dass der Angeklagte Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen habe. Seine Schuld sei nicht als schwer anzusehen. Zumal es sich beim Jugendlichen um seine erste Liebesbeziehung gehandelt habe. Der 16-Jährige wollte nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Beziehung zu Ende gegangen war.
Für Stalking sieht das Strafgesetzbuch bis zu ein Jahr Gefängnis vor, bei einem Tatzeitraum von mehr als einem Jahr bis zu drei Jahre Haft. Für jugendliche Stalker halbiert sich der Strafrahmen.