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Bedingte Haft für Pfefferspray- Attacke

10.05.2023 • 23:00 Uhr
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APA/GEORG HOCHMUTH

Ein 54-Jähriger bedrohte im Jänner erst zwei Beamte, dann verbarrikadierte er sich mit sechs Kindern in einem Weinkeller.

Wegen einer Pfefferspray-Attacke auf zwei Beamte im Jänner in einer Kellergasse in Hadres (Bezirk Hollabrunn) ist ein 54-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg in Abwesenheit zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte mit seiner Partnerin und sechs Kindern illegal in einem Presshaus in Obritz gewohnt, die Causa sorgte für Aufsehen.
Der am Mittwoch juristisch aufgerollte Vorfall datiert vom Nachmittag des 26. Jänner. Der Beschuldigte und seine Familie bewohnten damals ein Presshaus mit angeschlossener Kellerröhre. Ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn und ein Beschäftigter des Gemeindeamtes hielten Nachschau an der Adresse. Dabei soll es aus einer Entfernung von mehreren Metern zum Pfefferspray-Angriff gekommen sein – anstatt den Männern, die zu respektieren seien, „einen Kaffee anzubieten“, wie der Staatsanwalt hervorhob.

Angeklagter fühlte sich bedroht

Vom nicht anwesenden Angeklagten wurde in einer in der Einzelrichterverhandlung verlesenen Aussage betont, dass er sich von den beiden Personen bedroht gefühlt habe. Das Duo habe sich zuvor nicht ausweisen wollen – was beide freilich am Mittwoch im Zeugenstand nicht bestätigten.
Der bis dahin gerichtlich unbescholtene 54-Jährige soll sich später mit den Kindern in dem Weinkeller verbarrikadiert haben. Das Objekt wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dort befanden sich die 40-jährige Partnerin des Beschuldigten und sechs Kinder im Alter von sieben Monaten bis fünf Jahren. Entdeckt wurden mehrere Waffen sowie ein riesiger Vorrat unter anderem an Lebensmitteln.

Identität nicht geklärt

Meldezettel oder Geburtsurkunden für die Kinder gab es keine. Da die Identität der Kleinen nicht geklärt werden konnte, wurden diese vorübergehend in die Obhut des Fachgebietes Sozialarbeit der Bezirkshauptmannschaft übergeben. DNA-Tests bestätigten in der Folge die Vaterschaft des Mannes. Seit Februar sind die Kinder wieder in Obhut der Eltern. Die Familie zog in eine Wohnung.
Ein aktueller Aufenthaltsort des Angeklagten ist dem Gericht allerdings nicht bekannt. Die Abwesenheit des 54-Jährigen beim Prozess begründete Verteidigerin Astrid Wagner damit, dass der Beschuldigte sich nicht mehr in Österreich befinde und eine Anreise zum Prozess aus wirtschaftlicher Sicht nicht machbar sei. Verwiesen worden war bereits im Vorfeld auf Reisekosten in Höhe von 17.000 Euro. Ihr Mandant habe um eine Videokonferenz ersucht, dies sei aber aus rechtlichen Gründen nicht machbar, sagte Wagner.
Die Verteidigerin betonte, dass der Beschuldigte nunmehr einräume, überreagiert zu haben: „Er würde das jetzt nicht mehr so machen.“
Für den Einzelrichter war der Schuldspruch ein klarer Fall. Der Angeklagte habe Pfefferspray mit sich getragen und die Beamten eindeutig nicht in das Presshaus lassen wollen. Er lehne „offenbar jegliche Behörden ab“, bewege sich „etwas in der Staatsverweigerer-Szene“. Mildernd hätten sich der bisher ordentliche Lebenswandel und das Teilgeständnis ausgewirkt.