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Papamonat: Nun doch Förderung für Politiker

20.06.2023 • 23:00 Uhr
Das Arbeits- und Sozialgericht<span class="copyright"> HERBERT NEUBAUER/APA</span>
Das Arbeits- und Sozialgericht HERBERT NEUBAUER/APA

Sozialgericht verpflichtete Versicherung zur Zahlung von Familienzeitbonus von 740 Euro an Gemeindevertreter.

Der Landesbedienstete arbeitete unmittelbar nach der Geburt seines Sohnes nicht und widmete sich heuer zwischen Ende März und Ende April 28 Tage lang seiner Familie. Für den konsumierten Papamonat erhielt der 38-Jährige die dafür gesetzlich vorgesehene finanzielle Förderung dennoch nicht.

Die BVAEB, die Sozialversicherung der öffentlich Bediensteten, aberkannte dem Familienvater den Familienzeitbonus von rund 700 Euro. Weil der Antragsteller während des Papamonats verbotenerweise ein Einkommen lukriert habe, als geringfügig Beschäftigter seiner Wohnsitzgemeinde. Dort erhält das Ersatzmitglied der Gemeindevertretung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen nach eigenen Angaben 300 Euro im Jahr und 40 Euro pro Ausschusssitzung.

Im Papamonat habe er an einer zweistündigen Sitzung des Infrastrukturausschusses teilgenommen, sagte der Kommunalpolitiker. Dabei sei er seiner Funktion als gewählter Gemeindeersatzvertreter nachgekommen. Ihm sei nicht zuzumuten, davon zurückzutreten.

Der Familienvater klagte die BVAEB, zumindest vorerst mit Erfolg. In dem Sozialrechtsverfahren wurde am Dienstag der Klage stattgeben. Die beklagte Sozialversicherung wurde dazu verpflichtet, dem Kläger den Familienzeitbonus auszubezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Beklagtenvertreter nahm Bedenkzeit in Anspruch.

Die Teilnahme des Klägers an einer Ausschusssitzung als Ersatzmitglied der Gemeindevertretung während des Papamonats stehe dem Familienzeitbonus nicht entgegen, sagte Richter Gabriel Rüdisser in seiner Urteilsbegründung. Der Kläger habe sich nach der Geburt des Sohnes seiner Familie gewidmet. Keinen Anspruch auf Unterstützung hätte der Kläger gehabt, wenn er als bezahlter Gemeinderat für die Gemeinde tätig wäre, merkte der Richter an.