Allgemein

Entlassung zurückgezogen: Betriebsrätin kehrte zurück

22.06.2023 • 15:27 Uhr
Die Dornbirner Zumtobel-Tochterfirma Tridonic <span class="copyright">Zumtobel Group</span>zog Entlassung der Betriebsrätin zurück.
Die Dornbirner Zumtobel-Tochterfirma Tridonic Zumtobel Groupzog Entlassung der Betriebsrätin zurück.

Firma Tridonic nahm Klage zurück, weil sich Verdacht der Verleumdung nicht beweisen ließ.

Die Dornbirner Zumtobel-Tochterfirma Tridonic hat nach eigenen Angaben die Entlassung der Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrats zurückgezogen. Am Donnerstag sei am Landesgericht Feldkirch der Antrag auf Zustimmung zur Entlassung zurückgezogen worden, teilte Tridonic in einer Presseaussendung mit. Damit wurde der Arbeitsprozess am Landesgericht beendet. Eine Entlassung eines Mitglieds des Betriebsrats wird nur dann rechtswirksam, wenn das Arbeitsgericht der Entlassung zustimmt.

Verdacht der Verleumdung

Das Unternehmen hatte im Dezember 2022 die Entlassung der Betriebsrätin und Arbeiterin wegen des Verdachts der Verleumdung ausgesprochen. Weil die Betriebsrätin bewusst wahrheitswidrig behauptet haben soll, sie sei im Dezember des Vorjahrs auf dem Betriebsgelände von einer Werksleiterin zur Seite gestoßen und damit körperlich attackiert worden.

Der Anfangsverdacht habe sich aber nach dem Beweisverfahren vor dem Arbeitsgericht Feldkirch im Februar und April nicht erhärtet, teilte Tridonic mit. Denn es stehe Aussage gegen Aussage. Dadurch entfalle der Grund für eine Entlassung.

Prozess am Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch. <span class="copyright">hartinger</span>
Prozess am Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch. hartinger

Konstruktive Zusammenarbeit

Die Mitarbeiterin, die auch Betriebsrätin ist, sei inzwischen wieder zu Tridonic zurückgekehrt, berichtete das Unternehmen. Sie habe sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung bereit erklärt. Daraufhin habe die Geschäftsleitung entschieden, den Antrag auf Genehmigung der Entlassung zurückzuziehen.

Die Geschäftsleitung hat nach eigener Darstellung während des Gerichtsverfahrens betont, es gehe nicht um die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, sondern um das Vertrauensverhältnis zur betroffenen Mitarbeiterin. Man bekenne sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Betriebsratsgremien.

 Arbeiterkammerpräsident Bernhard Heinzle hatte die ungerechtfertigte Entlassung als massiven Angriff auf die betriebliche Sozialpartnerschaft kritisiert.