Schlafende missbraucht: Freiheitsstrafe bestätigt

Zwei Jahre Gefängnis: Unbescholtener 31-Jähriger vollzog mit schlafender 37-Jähriger Beischlaf.
Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der unbescholtene Angeklagte zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 31-jährige Afghane der 37-jährigen Frau 3000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Denn in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht wurde am Donnerstag die im März am Landesgericht Feldkirch von einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mittereregger verhängte Strafe bestätigt. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte am 26. Februar 2022 in seiner Feldkircher Wohnung den Beischlaf an der schlafenden und mit zumindest 1,3 Promille alkoholisierten Frau vollzogen und damit ihre Wehrlosigkeit ausgenützt.
Glaubwürdig
Die Richter hielten die Angaben der Frau für glaubwürdig. Die Kellnerin sagte, sie habe an jenem letzten Samstag im Fasching 2022 zu viel Alkohol getrunken und sich auf dem Grünstreifen neben der Feldkircher Wirtschaftskammer übergeben. Sie sei dort auf dem Boden gelegen und habe ihren verlorenen Rucksack gesucht. Der Angeklagte habe sie dort gefunden und ihr bei der Suche geholfen. Sie habe sein Angebot angenommen, sich in seiner nahegelegenen Wohnung waschen zu dürfen.
Nach dem Waschen setze ihre Erinnerung erst wieder ein, als sie aufgewacht sei, gab die Zeugin zu Protokoll. Sie habe feststellen müssen, dass er bereits mit dem gezwungenen Beischlaf begonnen hatte. Sie habe geschrien, er solle damit aufhören. Er habe aber kurz weitergemacht und dann von ihr abgelassen. Sie sei danach aus seiner Wohnung geflüchtet und habe sofort einen Bekannten über den Vorfall informiert. Die Frau wurde zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Samenspuren des Angeklagten wurden in ihrer Vagina gefunden. Der verheiratete Angeklagte bestritt den Tatvorwurf.