Allgemein

Wann der Kanzler ein Blaulicht verwenden darf

20.07.2023 • 14:16 Uhr
Das Auto des Kanzlers mit Sonderkennzeichen und Blaulicht am Rande des offiziellen Staatsbesuchs in Göttweig
Das Auto des Kanzlers mit Sonderkennzeichen und Blaulicht am Rande des offiziellen Staatsbesuchs in Göttweig.MJ

Im Regelfall kurven Spitzenpolitiker völlig unbemerkt durch Österreich. Nur selten kommen Sonderkennzeichen zum Einsatz.

Vor bald 20 Jahren ging ein Sturm der Entrüstung durch den Blätterwald. Damals hatte FPÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach ein Blaulicht für sein Dienstauto gefordert. Das Ansinnen erblickte nie das Licht der Welt.

Beim Staatsbesuch von Italiens Premierministerin Giorgia Meloni in Göttweig brauste Kanzler Karl Nehammer im Konvoi heran. Auffällig waren zwei Details: Zum einen hatte der Dienstwagen die Autonummer A-1, zum anderen steckte ein Blaulicht am Dach. Bei einigen Limousinen ist das Blaulicht im Fahrzeug, etwa im Kühlergrill, integriert. Andere Spitzenpolitiker haben ein Blaulicht im Kofferraum. Was ist die Regel? Wie die Praxis?

Nach Auskunft des Innenministeriums dürfen „auf Fahrzeugen von Regierungsmitgliedern“ unter eingeschränkten Voraussetzungen „Blaulichter angebracht“ werden – und zwar dann, wenn der Spitzenpolitiker im Rahmen von Staatsbesuchen im Konvoi unterwegs ist und von Personenschützern begleitet wird. Das regle eine 15 Jahre alte Regelung des Verkehrsministeriums, heißt es. Eine Handvoll Spitzenpolitiker haben einen Begleitschutz, in der Hochphase von Corona stand die halbe Bundesregierung unter Begleitschutz.

Auf Bitten der Präsidentschaftskanzlei

Im Verkehrsministerium wird bestätigt, dass die Präsidentschaftskanzler im Jahr 2008 um eine Präzisierung gebeten haben. Demnach sei die „Blaulichtführung auf Fahrzeugen, die nicht Polizeiautos sind, denkbar, soweit der Konvoi in engster Abstimmung mit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes stets unter der Oberhoheit des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt wird.“ Will heißen: Das Blaulicht darf nicht einfach am Dach fixiert werden, wenn ein Termin zeitlich nicht zu schaffen ist, sondern ausschließlich im Rahmen eines von der Polizei gelotsten Konvois in Gebrauch sein.

Van der Bellen fährt A-1000 – in der Theorie

Anders verhält es sich bei den Sonderkennzeichen. Diese dürfen nicht nur der Kanzler (A-1), Bundespräsident Alexander Van der Bellen (A-1000), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (A-2) und alle Minister, sondern auch die Präsidenten des Rechnungshofs, des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs und auch die Volksanwälte am Auto anbringen.

Spitzenpolitiker verzichten meist auf Sonderkennzeichen

Im Alltag trifft man praktisch nie Spitzenpolitiker mit Sonderkennzeichen, geschweige denn Blaulicht an. Aus gutem Grund: Man will sich nicht den Vorwurf der speziellen Bevorzugung einhandeln. Entsprechende Fotos und Videos gingen schnell viral, der Shitstorm wäre vorprogrammiert. Im Regelfall gleiten der Bundespräsident, der Kanzler, Minister, die einen Begleitschutz haben, unbemerkt mit normalem Kennzeichen durch den Verkehr, selbst wenn sich alles staut.

Gern bei Festspieleröffnungen und Staatsbesuchen

Sonderkennzeichen werden nur bei offiziellen Besuchen oder Festspieleröffnungen hervorgeholt, Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich wurde auf dem Weg zur Premiere in Mörbisch regelmäßig mit der Nummer A-7 gesichtet. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter fährt mit der Nummer, wenn er zur Angelobung eines Amtskollegen ins benachbarte Ausland fährt. Der Bundespräsident besitzt das Privileg, statt der Nummer das Staatswappen auf die Stoßstange montieren zu lassen. Altbundespräsident Heinz Fischer entschied sich für das Wappen bei seinen beiden Angelobungen.