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Versuchte Tötung eines ungeborenen Kindes

02.08.2023 • 14:33 Uhr
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Lebensgefährte saß laut Urteil drei Mal auf Bauch von schwangerer Freundin, die so gemeinsames Kind verlieren sollte: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Unbescholtenen.

Sogar am Tag vor der Geburt seines Sohnes setzte sich der rund 100 Kilogramm schwere Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen im Oktober 2022 auf den Bauch seiner schwangeren Lebensgefährtin. Demnach wollte er bei der 20-Jährigen mit Gewalt einen Schwangerschaftsabbruch erzwingen. Das versuchte der 26-Jährige nach Ansicht der Richterin schon zuvor bei zwei Vorfällen, als er auf dem Bauch seiner schwangeren Partnerin saß. Das Kind kam per Kaiserschnitt gesund zur Welt.

Verurteilt zu Geldstrafe

Das Verhalten des Angeklagten wurde als Vergehen des versuchten Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren gewertet. Dafür und wegen anderer Taten wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3000 Euro (300 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.

Als Schadenersatz hat der Angeklagte seiner Ex-Lebensgefährtin 1000 Euro zu bezahlen. Zudem wurde ihm Bewährungshilfe aufgetragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Bernd Widerin verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre Gefängnis. Die verhängt kombinierte Strafe entspricht 15 Monaten Haft.

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Klaus Hartinger

Lebensgefährtin eingesperrt

Der Schuldspruch erfolgte auch wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung, versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung. Laut Urteil sperrte der Angeklagte 13 Tage nach der Geburt seines Sohnes seine Lebensgefährtin in einem Zimmer ein, verletzte sie an einem Finger und einem Fuß und bedrohte sie und ihre Mutter.

Richterin Lisa Pfeifer hielt die belastenden Angaben der  Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten für glaubwürdig. Zumal sie stimmig ausgesagt und erst Anzeige erstattet habe, nachdem das Jugendamt sie darum ersucht habe. Der Angeklagte gestand seine schriftliche Drohung gegen die Mutter seiner Ex-Partnerin und bestritt alle anderen Vorwürfe.

Toxische Beziehung

Verteidiger Widerin sprach von einer toxischen Beziehung. Der Angeklagte sagte, die Kindesmutter verweigere ihm inzwischen jeglichen Kontakt zu seinem Sohn.

Noch nicht geurteilt wurde am Mittwoch über den Vorwurf, der Angeklagte habe nach einem Verkehrsunfall im April 2023 im Drogenrausch Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet und dabei vier Polizisten verletzt.