Nacktaufnahmen von 13-Jähriger erhalten

Diversion mit 25 Stunden Gratisarbeit für 16-Jährigen wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger.
Der geständige Angeklagte sagte vor Gericht, die 13-jährige Deutsche habe seinem Wunsch entsprochen und ihm im September 2021 Nacktfotos von sich selbst über das soziale Medium Snapchat auf sein Smartphone geschickt. Der inzwischen 17-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn war damals 16 Jahre alt. Der Lehrling wurde wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger angeklagt.
Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem unbescholtenen und geständigen Jugendlichen am Dienstag am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn er 25 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit verrichtet, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Der von Christina Lindner verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Der Angeklagte hätte sich auch für eine Diversion mit einer Geldbuße von 350 Euro entscheiden können.
Verpflichtung zu 25 Sozialstunden
Mit der Verpflichtung zu den sogenannten Sozialstunden bleibt dem Angeklagten eine Vorstrafe erspart. Bei einer Verurteilung hätte der Strafrahmen für den Jugendlichen bis zu ein Jahr Gefängnis betragen. Weil der Angeklagte ein Minderjähriger ist, blieb straffrei, dass er der 13-Jährigen Nacktfotos- und Videos von sich selbst schickte. Im Strafantrag wurde ihm zunächst nur versuchte pornografische Darstellung Minderjähriger zur Last gelegt. Demnach soll er das Mädchen erfolglos dazu aufgefordert haben, ihm Nacktfotos zukommen zu lassen. In der Gerichtsverhandlung gab der Angeklagte aber an, er habe von ihr Nacktfotos erhalten. Daraufhin wurde der Strafantrag abgeändert.
Der 16-Jährige und die 13-Jährige chatteten auf Snapchat miteinander. Zunächst geriet der Großvater des jungen Vorarlbergers unter Verdacht, der Täter zu sein. Weil ihm das Smartphone gehört, mit dem sein 16-jähriger Enkel die Unmündige dazu aufforderte, ihm Nacktfotos zu schicken.