Schlussstrich unter die Vergangenheit: Angeklagter gesteht Verleumdung

Einem 43-Jährigen wird vorgeworfen, er habe falsch ausgesagt und Polizisten verleumdet. Der mehrfach Vorbestrafte muss sich nun dafür verantworten.
Bereits zu Beginn der Gerichtsverhandlung zeigt sich der 43-jährige Angeklagte durchaus redselig. Er erzählt von seinem Kind, wo er zuletzt gelebt hat, kurz auch, wie es ihm in den vergangenen Jahren erging. Tatsächlich ereigneten sich die vorgeworfenen Taten bereits 2021. Der 43-Jährige war längere Zeit nicht greifbar. Im Prozess wird die Richtung allerdings schnell klar: Er bekennt sich vollinhaltlich schuldig.
Mit Vergangenheit abschließen
Der Angeklagte soll als Zeuge in der Vergangenheit falsch ausgesagt und so Polizisten verleumdet haben. Er habe behauptet, ein Polizist habe mit ihm Kokain konsumiert. Ein anderer soll ihn mit Kokain bezahlt haben. Von einem Dritten wiederum sei ihm zu wenig Geld ausgehändigt worden.
Eingangs erklärt die Verteidigung: “Er will mit seiner Vergangenheit abschließen.” Der Angeklagte habe alte Kontakte abgebrochen, seit fünf Jahren sei er nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Eine neuerliche Inhaftierung würde sein Leben zerstören.
Angesichts des Geständnisses fällt die Aussage des 43-Jährigen sehr kurz aus. Die Einvernahme der Zeugen vor Gericht ist ebenfalls nicht mehr notwendig. Dem Angeklagten gebührt das letzte Worte vor der Urteilsverkündung. Hierfür steht er extra auf, entschuldigt sich nochmals für seine Taten. Er hoffe auf ein mildes Urteil.
Das Urteil
Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 15.600 Euro (240 Tagessätze zu 65 Euro). Die Freiheitsstrafe ist bedingt. Der Angeklagte muss diese nicht antreten, wenn sich die nächsten drei Jahre nichts zu Schulden kommen lässt. Die Geldstrafe ist allerdings verpflichtend. Deren Höhe errechnet sich aus dem Einkommen des Beschuldigten.
“Eine sehr gut Entscheidung, dass Sie hier geständig waren. Das ist der wesentlichste Milderungsgrund”, verdeutlicht der Richter während der Urteilsbegründung nochmals. Darüber hinaus wurde mildernd gewertet, dass die Tat länger zurückliegt. Erschwerend wirken das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen mit einem Vergehen.
Obwohl der Angeklagte insgesamt elf Vorstrafen hat, wurden diese nicht als Erschwerungsgrund gerechnet. Grund dafür ist, dass diese Vorstrafen nicht einschlägig sind. Andernfalls hätte laut Gericht an einer unbedingten Freiheitsstrafe kein Weg vorbeigeführt.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.