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Strafe erhöht: Unfall unter Alkoholeinfluss

15.01.2024 • 16:15 Uhr
Berufungsgericht erhöhte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bezahlende Geldstrafe um 2280 Euro. <span class="copyright">Aron M/Shutterstock</span>
Berufungsgericht erhöhte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bezahlende Geldstrafe um 2280 Euro. Aron M/Shutterstock

Alkoholisierter Lkw-Lenker verletzte auf Gegenfahrbahn E-Bikerin.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 2200 Euro am Montag in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 2700 Euro (180 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen verursachte der angeklagte Lkw-Lenker unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Bei derartigen Unfällen seien zur Abschreckung der Allgemeinheit gänzlich zu verbüßende Strafen zu verhängen, sagte Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte als vorsitzende Richterin des Berufungssenats. Zumal es sich beim Unfallverursacher um einen Berufskraftfahrer handle.

E-Bikerin leicht verletzt

Der mit 0,84 Promille alkoholisierte Lkw-Fahrer schnitt nach Ansicht der Richter im Juni 2023 in Bludenz eine Kurve. Sein Lkw streifte demnach auf der Gegenfahrbahn eine entgegenkommende E-Bikerin, die dabei leicht verletzt wurde.

In erster Instanz wurde über den unbescholtenen Angeklagten im August 2023 am Bezirksgericht Bludenz eine teilbedingte Geldstrafe von 840 Euro (120 Tagessätze a’ 7 Euro) verhängt. Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 420 Euro. Die anderen 420 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Höhere Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Erfolg eine strengere Sanktion. Der Strafberufung wurde Folge gegeben. Die zu bezahlende Geldstrafe wurde gleich um 2280 Euro angehoben. Die Anzahl der Tagessätze erhöhte sich um 60 von 120 auf 180. Zudem wurde aus der ursprünglich teilbedingten Geldstrafe eine unbedingte. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes beläuft sich nicht mehr auf 7 Euro, sondern, weil die Arbeitslosigkeit nur eine vorübergehende war, jetzt auf 15.

Die nun deutlich strengere Sanktion begründete der Berufungssenat auch damit, dass der Angeklagte nur strafrechtlich unbescholten sei. Verwaltungsstrafrechtlich hingegen sei er zwei Mal mit BH-Geldstrafen belegt worden, unter anderem 2021 zu 600 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Epidemiegesetz.

Mit seinem nicht zu tolerierenden Fehlverhalten im Straßenverkehr habe der Angeklagte eine überdurchschnittliche Gleichgültigkeit gegenüber den Gesetzen an den Tag gelegt, sagte Prechtl-Marte.