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Freigesprochen von sexueller Nötigung

07.02.2024 • 21:45 Uhr
Richterin Silke Sandholzer war Richterin im Schöffenprozess. <span class="copyright">Archiv/Hartinger</span>
Richterin Silke Sandholzer war Richterin im Schöffenprozess. Archiv/Hartinger

Schöffensenat war nicht überzeugt davon, dass für unbescholtenen Angeklagten erkennbar war, dass Frau im Hotelzimmer seine Küsse und intimen Berührungen nicht wollte.

Freispruch im Zweifel: Unbescholtener Angeklagter atmet auf

Von den Vorwürfen der geschlechtlichen Nötigung und der versuchten Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch am Mittwochabend in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig.

Der Schöffensenat war nicht überzeugt davon, dass für den 36-jährigen Angeklagten erkennbar war, dass die Frau am 26. November 2022 in dem Hotelzimmer in Kempten in Deutschland seine Küsse und intimen Berührungen nicht wollte.

Einvernehmliche Küsse oder sexuelle Nötigung?

Staatsanwalt Johannes Hartmann sagte in seinem Anklagevortrag, der Angeklagte habe die Frau in dem Hotelzimmer am Arm gepackt, sie gegen ihren erklärten Willen an der Brust und im Intimbereich berührt und sie geküsst.

Verteidiger Franz Josef Giesinger erwiderte, sein Mandant habe von einvernehmlichen Küssen und Berührungen ausgehen dürfen. Für den Angeklagten sei nicht erkennbar gewesen, dass sie keine Intimitäten wollte. Sie habe keinen erkennbaren Widerstand geleistet. Es sei in Sexualstrafverfahren mitunter so, dass mutmaßliche Opfer mit falschen, belastenden Angaben einvernehmliches Handeln im Nachhinein vor ihrem Umfeld zu rechtfertigen versuchen.

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Der Angeklagte sei ein verheirateter und unbescholtener Unternehmer, für den in dem Strafverfahren viel auf dem Spiel stehe, sagte Giesinger. Zumal der Strafrahmen ein höherer sei als etwa bei einem Totschlag, bei dem ein Mensch getötet worden sei.

Schwere Vorwürfe und hohe Strafen: Was auf dem Spiel steht

Angeklagt ist, dass die Frau durch die geschlechtliche Nötigung schwer traumatisiert wurde. Die Anklageschrift stützte sich dabei auf das psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller, der der Frau eine posttraumatische Belastungsstörung, ausgelöst durch den angeklagten Vorfall, bescheinigte. Das Trauma wurde in der Anklageschrift als schwere Körperverletzung gewertet. Dadurch betrug der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs nicht sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis, sondern fünf bis 15 Jahre.

Angeklagt war auch eine versuchte Nötigung. Demnach soll der Angeklagte nach dem Vorfall zu der Frau gesagt haben, wenn sie jemandem davon erzähle, sei das für sie und ihn das Todesurteil.

Die Öffentlichkeit war während der Einvernahme des Angeklagten und des Vorspielens des Videos mit den belastenden Aussagen der Frau von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.